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Honorarordnung 33 (HO33) für Arbeiten zur Nachführung der amtlichen Vermessung

Die Arbeiten zur Nachführung der amtlichen Vermessung werden nach der im Kanton Zürich verbindlichen Honorarordnung HO33 in Rechnung gestellt. Die Honorarordnung HO33 ist ein vom Preisüberwacher anerkannter gesamtschweizerischer Richttarif. Die Stadt Winterthur wendet diesen Tarif mit 122% an.

Der Tarif gilt für ebenes Gelände ohne weitere Behinderung. Auf die Feld- und Versicherungsarbeiten können Zuschläge für Verkehrsbehinderung (10% - 20%), für Sichtbehinderung (10% - 40%) sowie Geländeneigung (effektiver Neigungsprozentsatz) in Rechnung gestellt werden. 

Für die Anfahrt (Dislokation) wird ein Zuschlag von 7.5% auf die Feld- und Versicherungsarbeiten verrechnet.

In nachfolgender Preisliste sind alle Tarifpositionen aufgeführt:

Materialkosten (Bolzen, Markstein, etc.), Einholen und Erlass der baurechtlichen Verfügung (Mutationsbewilligung), sowie allfällige vom Auftraggeber gewünschte Zusatzdienstleistungen sind in der Honorarordnung nicht enthalten und werden separat abgerechnet.

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