Wegleitung zum Mutationsauftrag Baurecht
Erläuterungen zum Mutationsauftrag Baurecht
Unterlagen und Mutationsauftrag
Der Mutationsauftrag ist datiert und unterzeichnet dem Geomatik- und Vermessungsamt einzureichen.
Belastet das Baurecht nur ein Teil einer Grundstücksparzelle, ist zusammen mit dem Mutationsauftrag eine amtliche Katasterkopie neuesten Datums einzureichen. Die neuen Baurechtsgrenzen sind massstabgetreu und soweit möglich vermasst, rot einzutragen. Sollflächen sind ebenfalls rot einzutragen. Die Pläne sind vom/von der AuftraggeberIn zu unterzeichnen.
Projektierte, in Ausführung begriffene oder bestehende Gebäude, die aus der amtlichen Katasterkopie nicht ersichtlich sind, sollen in diese eingetragen werden, sofern sie nicht aus weiteren Planbeilagen ersichtlich sind.
Termine und Fristen
- Die Bearbeitungsfrist bis zur Ablieferung an das Notariat beträgt im Normalfall 1 - 2 Wochen. Der/die AuftraggeberIn trägt die Mutationskosten. Sofern der/die AuftraggeberIn nicht GrundeigentümerIn ist, haftet der/die GrundeigentümerIn solidarisch für die Kosten (Art. 530f. OR). Die Rechnungsstellung erfolgt nach kantonalem Tarif.
- Wird die Mutation innert Jahresfrist seit Ausfertigung der Mutationsurkunde nicht vollzogen, werden die vom Geomatik- und Vermessungsamt vorgenommenen Planeinträge zu Lasten des Auftraggebers resp. der Auftraggeberin rückgängig gemacht. Bei Bedarf ist ein neuer Mutationsauftrag einzureichen.