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Bauen in Quartiererhaltungszonen

In Quartiererhaltungszonen ist der Charakter der Bebauung und die spezifische Gestaltung der Bauten und Freiräume zu pflegen. In begründeten Fällen darf sorgfältig verdichtet werden auf das ortsübliche Mass. Für Fragen oder konkrete Anliegen wenden Sie sich an die zuständigen Gebietsverantwortlichen für die Stadtteile Ost und West.

Stadtplan Winterthur

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Amt für Städtebau Telefon +41 52 267 54 62

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