Arealüberbauung
Unter bestimmten Voraussetzungen gemäss BZO dürfen Grundstücke um 10 % mehr ausgenützt werden. Im Gegenzug werden erhöhte Anforderungen u.a. hinsichtlich Gestaltung oder Energie gestellt gemäss § 71 PBG. Zur Qualitätssicherung wird ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren oder die Begutachtung durch die Fachgruppe Stadtgestaltung verlangt. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Für Fragen oder konkrete Anliegen wenden Sie sich an die zuständigen Gebietsverantwortlichen für die Stadtteile Ost und West.