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Bestätigung auf Übereinstimmung mit der amtlichen Vermessung zwecks Baueingabe

Wird der Katasterplan amtliche Vermessung als Situationsplan für die Baueingabe verwendet, genügt die Unterschrift einer entsprechend
autorisierten Person des Geomatik- und Vermessungsamtes. Die Unterschrift eines eidgenössisch patentierten Ingenieur-Geometers ist für diesen Zweck
nicht erforderlich. Dieser Plan kann in einem juristischen oder amtlichen Verfahren nicht als öffentliche Urkunde verwendet werden.

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