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Situationsplan für die Baueingabe

Bild Legende:

Den Baugesuchen sind Planauszüge der amtlichen Vermessung beizulegen, auf welchen die Abstände der projektierten Bauten und Anlagen zu den
Grundstücksgrenzen und den benachbarten Bauten und Anlagen sowie allfällige Baulinien dargestellt sind (BVV §3, lit. a.). Die Darstellung
und der Inhalt richten sich nach dem Katasterplan AV. Die Übereinstimmung mit den massgeblichen Daten und den Darstellungsnormen
der amtlichen Vermessung ist vom Geomatik- und Vermessungsamt mittels Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Es werden nur bestätigte Pläne entgegen
genommen. Die Bestätigung darf in der Regel nicht älter als 1 Jahr sein.
Der Situationsplan für die Baueingabe basiert auf dem Katasterplan amtliche Vermessung. Weitere Ausführungen betreffs Bezug und Erstellung
des Katasterplans amtliche Vermessung sind nachfolgendem Merkblatt zu entnehmen.

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