Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Arealüberbauung

Unter bestimmten Voraussetzungen gemäss BZO dürfen Grundstücke um 10 % mehr ausgenützt werden. Im Gegenzug werden erhöhte Anforderungen u.a. hinsichtlich Gestaltung oder Energie gestellt gemäss § 71 PBG. Zur Qualitätssicherung wird ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren oder die Begutachtung durch die Fachgruppe Stadtgestaltung verlangt. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Für Fragen oder konkrete Anliegen wenden Sie sich an die zuständigen Gebietsverantwortlichen für die Stadtteile Ost und West.

Stadtplan Winterthur

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Amt für Städtebau Telefon +41 52 267 54 62

Fusszeile