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Vorsorgeauftrag

Sie haben einen Vorsorgeauftrag nach Art. 360 ZGB erstellt und möchten den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt festhalten?

Verfahren

Im Kanton Zürich kann der Vorsorgeauftrag bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB hinterlegt werden. Die KESB ist zur Entgegennahme und Aufbewahrung verpflichtet. Es ist jedoch auch möglich, einen anderen Hinterlegungsort zu wählen (z.B. zu Hause). Beim Zivilstandsamt kann der Vorsorgeauftrag nicht hinterlegt werden. Ergänzende Informationen in Bezug auf das Verfahren, den Inhalt, der Wirksamkeit und der Validierung erhalten Sie von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB.

Was macht das Zivilstandsamt?

Falls gewünscht, trägt das Zivilstandsamt auf Antrag die Tatsache, dass eine Person einen Vorsorgeauftrag errichtet hat, und den Hinterlegungsort auf einer Bundesdatenbank ein. In diesem Sinn ist das Zivilstandsamt zuständig für:

  • Die Eintragung der Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag errichtet worden ist,
  • die Eintragung des Hinterlegungsortes,
  • die Änderung einer Eintragung und
  • die Löschung einer Eintragung

Bedenken Sie dabei, dass diese Beurkundung durch das Zivilstandsamt freiwillig ist. Jede Mutation (Änderung und/oder Löschung) kommt einer erneuten Beurkundung gleich, was Kostenfolgen mit sich zieht. Dies gilt nur schon für die Änderung des Hinterlegungsortes bei einem Wohnsitzwechsel.

Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes des Vorsorgeauftrages

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular, das hier als Download zur Verfügung gestellt wird. Das Formular Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes eines Vorsorgeauftrages im Schweizer Personenstandsregister kann auch auf der Homepage der Bundesaufsichtsbehörde EAZW heruntergeladen werden und bei jedem beliebigen Zivilstandsamt in der Schweiz eingereicht werden.

Der Antrag muss von der auftraggebenden Person selbst unterzeichnet sein. Legen Sie Ihrem schriftlichen Antrag bitte ebenfalls einen Identitätsnachweis bei.

Hinweis:

Der Vorsorgeauftrag ist nicht mit der Patientenverfügung zu verwechseln. Für viele ist es eine beängstigende Vorstellung, durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden zu können. Mit einer Patientenverfügung sorgt man für solche Situationen vor und hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt.

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