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Kindesanerkennung

Wir beraten die Kindseltern über die Bedeutung und die rechtlichen Folgen der Kindesanerkennung. Insbesondere erläutern wir die Voraussetzungen und machen Sie auf die namens- und bürgerrechtlichen Wirkungen aufmerksam.

Eltern mit schweizerischer Staatsangehörigkeit

Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch (+41 52 267 57 65) einen Termin für die Entgegennahme der Anerkennungserklärung.

Eltern mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Auf Anfrage informieren wir Sie mittels Brief oder per E-Mail über den Ablauf und die heimatlichen Dokumente, welche für die Entgegennahme der Anerkennung erforderlich sind.
Bitte senden Sie uns die Dokumente im Original zu (Zivilstandsamt, Anerkennungen, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur). Diese dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Für Dokumente, die nicht in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache abgefasst sind, muss eine notariell beglaubigte Übersetzung beigelegt werden. Die notarielle Beglaubigung wird durch den/die Übersetzer/in eingeholt. Bei Beschaffungsschwierigkeiten bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Nach Prüfung Ihrer Dokumente werden wir uns zwecks Terminvereinbarung für die Entgegennahme der Anerkennungserklärung innert zwei Wochen bei Ihnen melden.

Weitere Informationen.

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