Beurkundung Todesfall
Das Zivilstandsamt Winterthur ist zuständig für die Beurkundung von Todesfällen im Zivilstandsregister, sofern die Person in Winterthur oder im Bezirk Winterthur verstorben ist.
Falls die verstorbene Person nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzt, sind für die Beurkundung allenfalls ausländische Dokumente notwendig.
Mehr Informationen dazu finden sie auf den folgenden Merkblättern auf deutsch und auf englisch.