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Hausgeburt

Die Geburt ist innert drei Tagen dem Zivilstandsamt mittels Geburtsanzeige zu melden. Zur Meldung von Geburten sind in folgender Reihenfolge verpflichtet (Meldepflicht gem. Art. 34 der Eidg. Zivilstandsverordnung; nicht abschliessend): 

  • die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt
  • die zugezogenen ärztlichen Hilfspersonen (z.B. Hebammen)
  • die Familienangehörigen
  • die von ihnen Bevollmächtigten
  • die anderen anwesenden Personen

Für die Beurkundung der Geburt benötigen wir diverse Dokumente. Wir beraten Sie gerne telefonisch unter +41 52 267 57 65. Zusätzlich benötigen wir die Namenskarte, die von der Hebamme ausgefüllte Geburtsanzeige sowie einen Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte). 

Nach der Beurkundung erhalten Sie von uns eine Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls den aktualisierten Familienausweis.

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