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Subventionierte Institutionen

Die Subventionsbeiträge für Winterthurer Kulturinstitutionen sind eine zentrale Fördermassnahme der Stadt Winterthur. Diese Subventionen basieren auf vertraglichen Vereinbarungen, die im Rahmen der städtischen Kulturförderverordnung (Art. Art. 6 Förderung von Kulturorganisationen (wiederkehrende Beiträge)) geregelt sind. Sie umfassen sowohl befristete als auch unbefristete Verträge und gewährleisten die langfristige finanzielle Unterstützung der Institutionen.

Unbefristete Verträge bestehen mit: Kunst Museum Winterthur, dem Swiss Science Center Technorama, dem Musikkollegium Winterthur und dem Theater Winterthur.

Mit einer Laufzeit von 2017 bis 2024 wurden mit folgenden Kulturorganisationen befristete Subventionsverträge abgeschlossen:

Museen / Ausstellungsräume

Musik / Konzerte

Theater / Tanz

Film

Übrige

Weitere Informationen.

Kontakt

Amt für Kultur Telefon 052 267 41 03

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