Subventionierte Institutionen
Die Subventionsbeiträge für Winterthurer Kulturinstitutionen sind eine zentrale Fördermassnahme der Stadt Winterthur. Diese Subventionen basieren auf vertraglichen Vereinbarungen, die im Rahmen der städtischen Kulturförderverordnung (Art. Art. 6 Förderung von Kulturorganisationen (wiederkehrende Beiträge)) geregelt sind. Sie umfassen sowohl befristete als auch unbefristete Verträge und gewährleisten die langfristige finanzielle Unterstützung der Institutionen.
Unbefristete Verträge bestehen mit