Subventionierte Institutionen
Die Subventionsbeiträge für Winterthurer Kulturinstitutionen sind eine zentrale Fördermassnahme der Stadt Winterthur. Diese Subventionen basieren auf vertraglichen Vereinbarungen, die im Rahmen der städtischen Kulturförderverordnung (Art. Art. 6 Förderung von Kulturorganisationen (wiederkehrende Beiträge)) geregelt sind. Sie umfassen sowohl befristete als auch unbefristete Verträge und gewährleisten die langfristige finanzielle Unterstützung der Institutionen.
Unbefristete Verträge bestehen mit: Kunst Museum Winterthur, dem Swiss Science Center Technorama, dem Musikkollegium Winterthur und dem Theater Winterthur.
Mit einer Laufzeit von 2017 bis 2024 wurden mit folgenden Kulturorganisationen befristete Subventionsverträge abgeschlossen:
Museen / Ausstellungsräume
Musik / Konzerte
Theater / Tanz
Film
Übrige