Subventionierte Institutionen
Die Subventionsbeiträge für Winterthurer Institutionen sind ein wichtiger Teilbereich der städtischen Kulturförderung. Die meisten Verträge sind auf eine Laufzeit von vier Jahren befristet. Im Jahre 2016 wurden alle befristeten Subventionsverträge neu verhandelt. Die neuen Verträge traten am 1.1.2017 in Kraft. 2019 wurden die befristeten Subventionsverträge durch den Stadtrat um weitere 4 Jahre verlängert. Eine Neuverhandlung der Subventionsverträge findet demnach im Jahr 2023 statt und tritt per 2025 in Kraft.
Unbefristete Verträge bestehen mit Kunstmuseum Winterthur, Swiss Science Center Technorama und Musikkollegium Winterthur.
Über die Aktivitäten und Finanzen der subventionierten Institutionen geben deren Webseiten und Jahresberichte Auskunft. Die Subventionen sind vertraglich geregelt und mit einer Leistungsvereinbarung verbunden. Jährlich erhalten folgende Subventionsempfänger Beiträge:
Museen / Ausstellungsräume
Musik / Konzerte
Theater / Tanz
Film
Übrige