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Tagesfamilien

Für die Vermittlung von Kinderbetreuung in qualifizierten Tagesfamilien arbeitet die Stadt Winterthur mit der Trägerschaft Tagesfamilien Winterthur Weinland (TFWW) zusammen. Informationen und Formulare finden Sie auf der Website von TFWW.

Meldepflicht für Tagesfamilien
Meldepflichtig ist, wer gegen Entgelt für wenigstens ein Kind wöchentlich während mindestens 25 Stunden Betreuungsdienst und höchstens sechs Plätze anbietet.

  • Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensmonat belegen 1.5 Plätze
  • Verwandte Kinder, welche gegen Entgelt betreut werden, zählen als einen Platz pro Kind
  • Kinder, welche lediglich zum Mittagessen kommen, zählen als einen ganzen Platz.

Sie sind meldepflichtig - wie gehen Sie vor?
Bitte melden Sie sich umgehend nach Entstehung der Meldepflicht beim zuständigen Tagesfamilienverein.

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