Kosten und städtische Beiträge
Die Stadt Winterthur leistet Beiträge an die Kinderbetreuung, wenn das gesamte gemeinsame steuerbare Einkommen inkl. 10% des Vermögens (gemäss Steuerrechnung) der Erziehungsberechtigten unter Fr. 105'745 liegt (gültig ab 01.01.24).
Sofern Ihre letzte Steuerrechnung nicht mit Ihrer aktuellen Situation übereinstimmt (z.B. Geburt eines Kindes, tieferes Einkommen wegen Reduktion des Arbeitspensums o.ä.) können Sie beim Steueramt die provisorische Steuerrechnung anpassen lassen. Für eine telefonische Anpassung der provisorischen Steuerrechnung bitten wir Sie, die entsprechenden Informationen bereitzuhalten (aktueller Nettolohn pro Monat, Anzahl und Jahrgänge der Kinder).
Sind Sie aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland zugezogen? Lassen Sie sich vom Steueramt online eine provisorische Steuerrechnung ausstellen und übernehmen Sie die provisorischen Steuerdaten, um Ihren Elternbeitrag zu berechnen.
Falls Sie quellensteuerpflichtig sind, melden Sie sich bei der Fachstelle Kinderbetreuung im Vorschulalter kinderbetreuung@win.ch für eine unverbindliche Berechnung Ihres Elternbeitrags.
Achtung: Eltern und Erziehungsberechtigten, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz nicht in der Stadt Winterthur haben, wird der Vollkostenbeitrag verrechnet. Für sie gilt: steuerbares Jahreseinkommen = 105'750 CHF