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Flüchtlinge und Asyl

Die Gemeinden im Kanton Zürich müssen aktuell eine Quote von 0.7 Asylsuchende pro 100 Einwohner erfüllen. Für die Stadt Winterthur bedeutet das, Unterkünfte für rund 770 Personen zur Verfügung zu stellen. Die Asylsuchenden sind in mehreren Kollektivunterkünften, Wohnsiedlungen und einzelnen Wohnungen untergebracht.

Die Gemeinden im Kanton Zürich müssen aktuell pro 100 Einwohnende 1.3 Asylsuchende/vorläufig Aufgenommene aufgenommen werden (Quote=1.3%). Ab 1. Juli 2024 steigt die Quote auf 1.6%. Für die Stadt Winterthur bedeutet das, ab Mitte Jahr Unterkünfte für rund 1'900 Personen. Die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen sind mehrheitlich in Wohnungen, in einer Wohnsiedlung und in einer Kollektivunterkunft untergebracht.

Haben Sie Fragen oder Anliegen?

Die Sozialberatung ist zusammen mit der Wohnhilfe zuständig für die Unterbringung der Asylsuchenden. Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier. Für weitere Fragen oder Anliegen können Sie sich per Mail an die zuständige Abteilung der Sozialberatung wenden: sozialberatung-asyl@win.ch.

Möchten Sie helfen?

Freiwilliges Engagement für Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund koordiniert Benevol Winterthur.

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