Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern (Gesuchseinreichung bis 30.6.2023)

Ordentliche Einbürgerung

Ist in Ihrem Fall keine erleichterte Einbürgerung möglich, findet Ihre Einbürgerung im ordentlichen Verfahren statt. Die ordentliche Einbürgerung kennt die drei nachfolgenden Verfahren mit je unterschiedlichen Einbürgerungsvoraussetzungen.

Weitere Informationen.

Kontakt

Einbürgerungen Telefon +41 52 267 56 53

Fusszeile