Mindestlohn in Winterthur
Winterthur stimmt als erste Gemeinde einem Mindestlohn zu
Am 18. Juni 2023 haben 65.52 Prozent der Stimmberechtigten der Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» zugestimmt. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Winterthur arbeiten, sollen mindestens 23 Franken pro Stunde verdienen. Am selben Tag hat die Stadt Zürich ebenfalls einer Abstimmungsvorlage für einen Mindestlohn zugestimmt.
Einführung verzögert sich wegen Rekurs
Es ist noch offen, wann der Mindestlohn in Kraft tritt. Gegen die Vorlage wurde ein Rekurs eingereicht, damit verzögert sich die Einführung des Mindestlohns in Winterthur auf unbestimmte Zeit.
Der Bezirksrat hat den Rekurs im Januar 2024 abgewiesen. Dieser Entscheid wurde ans Verwaltungsgericht des Kantons Zürich weitergezogen und ist dort hängig. Anschliessend könnte er ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Somit verändert sich für Arbeitgebende und Arbeitnehmende in Winterthur bis auf Weiteres nichts.
Die Stadt Winterthur wird informieren, sobald ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt.
Die wichtigsten Elemente des Mindestlohns in Winterthur
Höhe | 23 Franken pro Stunde brutto, exklusiv Ferien- und Feiertagsentschädigung |
Geltungsbereich örtlich | Alle Arbeitnehmenden, die auf dem Gebiet der Stadt Winterthur eine Beschäftigung verrichten |
Ausnahmen |
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Übergangsfrist | Ab Inkraftsetzung 1 Jahr |
Weitere Informationen
- Abstimmungspublikation «Darüber stimmen wir am 18. Juni 2023 ab - städtische Volksinitiative ‹Ein Lohn zum Leben›» inkl. Verordnung über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (noch nicht in Kraft)
- Bericht «Mindestlohn in Winterthur», Analyse zur Erarbeitung eines Gegenvorschlags, Februar 2022
- Gutachten «Gültigkeit der Volksinitiativen mit dem Titel ‹Ein Lohn zum Leben›» (Uhlmann/Stalder/Wilhelm 2021)