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Schwarzarbeit

Schwarzarbeit verstösst gegen das Gesetz. Die Arbeit ohne Arbeitsbewilligung, mit fehlendem Entrichten von Sozialabgaben und nicht Versteuern von Lohn und Umsatz schadet allen.

Schwarzarbeit gefährdet die sozialen Errungenschaften und schadet damit allen.

Denn bei der Schwarzarbeit werden:

  • keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV usw.),
  • keine Arbeitsbewilligungen eingeholt,
  • kein Lohn und kein Umsatz versteuert.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sowohl die Schwarzarbeitgebenden wie die Schwarzarbeitnehmenden verstossen gegen das Gesetz.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich

Begriff und Strafbestimmungen

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