Rechtliche Massnahmen
Die Integrierte Suchthilfe Winterthur ISW ist eine anerkannte Fachstelle für ambulante Massnahmen und Beratungen gemäss Auflagen der Erwachsenen- und Jugendstrafjustiz.
Hat eine Person eine Straftat im Zusammenhang mit einer Konsumproblematik oder Suchterkrankung verübt, kann das Gericht oder die Jugendanwaltschaft eine ambulante Behandlung oder Beratung anordnen. Ziele sind die Bearbeitung der Konsumproblematik, die Senkung des Rückfallrisikos, aber auch die Unterstützung bei einer positiven Entwicklung.
In Zusammenarbeit mit den Bewährungs- und Vollzugsdiensten respektive der Jugendanwaltschaft erstellen wir eine Vereinbarung, in der Inhalte und Ziele der jeweiligen Behandlung geklärt und der Informationsaustausch und geregelt werden. Dies tun wir sowohl mit jugendlichen als auch mit erwachsenen Personen.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.