Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Übergangswohnraum

Vermietung von Übergangswohnraum für Familien oder Einzelpersonen, die von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind und deren Zugang zum freien Wohnungsmarkt erschwert ist.

Zielgruppe

Familien und Einzelpersonen, die von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind und deren Zugang zum freien Wohnungsmarkt erschwert ist. Sie müssen seit mindestens 6 Monaten in der Stadt Winterthur angemeldet sein.

Angebot

  • Anschliessend an eine Notunterbringung prüft die Wohnhilfe die Vergabe von befristetem Übergangswohnraum
  • Die Wohnungen werden von der Wohnhilfe Winterthur auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet
  • Die Wohnungen werden zugeteilt, es gibt keine Wahlmöglichkeit
  • Es muss weiterhin nach einer dauerhaften Wohnlösung unabhängig von der Wohnhilfe gesucht werden

Kosten

Die Finanzierung der Mietkosten muss geregelt sein.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Wohnhilfe Telefon +41 52 267 63 63

Fusszeile