Übergangswohnraum
Zielgruppe
Familien und Einzelpersonen, die von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind und deren Zugang zum freien Wohnungsmarkt erschwert ist. Sie müssen seit mindestens 6 Monaten in der Stadt Winterthur angemeldet sein.
Angebot
- Anschliessend an eine Notunterbringung prüft die Wohnhilfe die Vergabe von befristetem Übergangswohnraum
- Die Wohnungen werden von der Wohnhilfe Winterthur auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet
- Die Wohnungen werden zugeteilt, es gibt keine Wahlmöglichkeit
- Es muss weiterhin nach einer dauerhaften Wohnlösung unabhängig von der Wohnhilfe gesucht werden