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Kindesschutz

Kinder und Jugendliche brauchen jemanden, der ihre Interessen vertritt und ihre Rechte wahrnimmt. Es ist Aufgabe der Eltern, für eine angemessene Erziehung, Pflege und Ausbildung ihres Kindes zu sorgen.

Wenn sich aufgrund äusserer Umstände oder aus persönlichen Gründen Schwierigkeiten bei der Betreuung und Erziehung ergeben, können sich sie Eltern, Kinder oder Jugendlichen zur Beratung und Unterstützung an Drittpersonen oder Institutionen wenden.

Die kantonalen Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Eltern bei Fragen zur Erziehung ihrer Kinder und zum Familienalltag. Bei Notlagen und familiären Konflikten bieten die kjz persönliche Hilfe.

Der regionale Rechtsdienst (RRD) des Amt für Jugend und Berufsberatung bietet Beratung zu Vaterschaft, Unterhalt und elterlicher Sorge.

Erscheint das Wohlergehen eines Kindes gefährdet und sorgen die Eltern von sich aus nicht für Abhilfe oder sind sie dazu ausser Stande, so prüft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), ob zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen erforderlich sind.

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