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Vorschriften und Überwachung

Deponie Riet: Vorschriften und Überwachung

Die Stadt Winterthur als Betreiberin der Deponie Riet stellt sicher, dass von der Deponie für Mensch und Umwelt keine Gefahr ausgeht. Die von der Kantonalen Baudirektion erlassene Betriebsbewilligung regelt mit einer Zulassungsliste, welche Abfälle abgelagert werden dürfen und welche nicht. Abfälle, die gefährliche Stoffe oder unangenehme Gerüche absondern, werden nicht akzeptiert.

Zwischen dem Deponiekörper und dem Untergrund der Deponie verhindert eine wasserundurchlässige Asphaltschicht, dass verschmutztes Wasser ins Grundwasser gelangen kann. Das Deponiesickerwasser fliesst über Drainagerohre und die Kanalisation in die Kläranlage.

Das Sicker- und Grundwasser sowie der Bach (Eichwaldgraben) werden an 24 Messstellen im Deponiebereich und in der Umgebung regelmässig beprobt. Mit Laboruntersuchungen wird sichergestellt, dass allfällige Verschmutzungen entdeckt und entsprechende Massnahmen getroffen werden können. Stadt und Kanton überprüfen gemeinsam, ob Vorschriften und Bestimmungen umgesetzt und eingehalten werden.

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