Förderung & Kultur schaffen

Die Stadt Winterthur unterstützt ein vielfältiges und lebendiges Kulturschaffen und versteht sich als aktive Kulturstadt. Über das Amt für Kultur werden kulturelle Institutionen, Organisationen und professionelle Kulturschaffende mit verschiedenen Förderinstrumenten unterstützt.
Zwei Personen stehen auf einer kleinen Bühne in einem Bücherei-ähnlichen Raum.
Kulturnacht Winterthur, Bücherwandkaraoke im Coalmine Café
© Milad Ahmadvand

Kulturförderungsverordnung

Grundlage der Kulturförderung der Stadt Winterthur

Die Kulturförderungsverordnung bildet die Grundlage der Kulturförderung der Stadt Winterthur. Sie definiert die Ziele und Grundsätze der städtischen Kulturpolitik und schafft den Rahmen für die verschiedenen Förderinstrumente des Amts für Kultur.

Welches Fördergefäss zu Ihrem Vorhaben, hängt davon ab, was Sie fördern lassen möchten. Möchten Sie ein konkretes Kulturprojekt realisieren, ist die Projektförderung das passende Fördergefäss. Kulturinstitutionen mit einem dauerhaften Angebot können sich über langfristige Leistungsvereinbarungen informieren. Für die Förderung oder Auszeichnung von professionellen Kulturschaffenden stehen Personenförderungen und Preise zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die Stadt Winterthur Fördermöglichkeiten im Bereich Ateliers und Räume sowie Kunstankäufe.

Weitere Infos finden Sie in unserem FAQ.

Häufige Fragen zur Kulturförderung

Was versteht man unter Kulturförderung?

Kulturförderung unterstützt professionelle kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Produktionen und Institutionen, die einen Beitrag zum kulturellen Leben in Winterthur leisten. Ziel ist es, ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges und zugängliches Kulturangebot zu ermöglichen.

Wer kann eine Förderung der Stadt Winterthur beantragen?

Die Kulturförderung der Stadt Winterthur richtet sich an professionelle Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Kulturorganisationen. Je nach Fördergefäss gelten andere Voraussetzungen.

Was bedeutet «professionelle Kulturschaffende»?

Als professionell gelten Kulturschaffende, die regelmässig künstlerisch tätig sind. Sie weisen eine Ausbildung, mehrjährige Praxis oder eine anerkannte künstlerische Tätigkeit nach. Die Beurteilung richtet sich nach dem jeweiligen Fördergefäss.

Welche Fördergefässe gibt es?

Winterthur bietet diese Fördergefässe an:

  • Langfristige Leistungsvereinbarungen (Subventionsverträge)
  • Projektförderung
  • Personenförderung und Preise
  • Ateliers und Räume
  • Kunstankäufe

Je nach Ziel, Umfang und Dauer eines Vorhabens eignet sich ein anderes Fördergefäss.

Zusätzlich fördern Stiftungen, Unternehmen, Private, der Bund und der Kanton.

Welches Fördergefäss ist das richtige für mein Vorhaben?

Das hängt davon ab, was gefördert werden soll:

  • Projektförderung: Sie unterstützt zeitlich begrenzte kulturelle Projekte.
  • Leistungsvereinbarungen: Sie richten sich an Institutionen. Diese haben ein regelmässiges Angebot.
  • Personenförderung und Preise: Sie richten sich an einzelne Kulturschaffende.
  • Ateliers und Räume: Orte zum Arbeiten und Produzieren
  • Kunstankäufe: fördern bildende Künstlerinnen und Künstler durch den Ankauf ihrer Werke

Kann ich als Amateur:in ein Gesuch einreichen?

Die Fördergefässe der Kulturförderung richten sich an professionelle Kulturschaffende. Für Laienkultur oder Freizeitaktivitäten gibt es andere Möglichkeiten.

Besteht ein Anspruch auf Förderung?

Nein. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel und auf Grundlage der geltenden Förderkriterien.

Kontakt Projekt- und Personenförderung, Preise und Ateliers

Simone Reutlinger

Projektleiterin Kultur

Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Kontakt Langfristige Leistungsvereinbarungen

Tanja Scartazzini

Amtsleitung Kultur

Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

Kontakt Kunstankäufe

Karin Frei Rappenecker

Leitung Kunstsammlung

Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

Für diesen Inhalt zuständig

Amt für Kultur

Amt für Kultur
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur
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