Projektförderung

Die Stadt Winterthur unterstützt Projekte und Vorhaben in den Sparten Theater/Tanz, Literatur, Bildende Kunst, Musik und Film sowie spartenübergreifende Vorhaben mit projektbezogenen Beiträgen. Dafür steht insgesamt ein Budget von rund 600 000 Franken zur Verfügung.

Eingabetermine Projektförderung 2026

Nächster Eingabetermin Projektförderung

15. September

Um Sie bei der Vorbereitung Ihres Fördergesuchs zu unterstützen und den Antragsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir die wichtigsten Informationen in einem FAQ zusammengestellt.

Wir empfehlen Ihnen, das FAQ vor der Einreichung Ihres Gesuchs sorgfältig zu lesen. Es beantwortet die häufigsten Fragen zu den Fördervoraussetzungen, dem Antragsverfahren, den erforderlichen Unterlagen sowie dem weiteren Ablauf.

Sollten nach der Lektüre des FAQ noch Fragen offen sein, steht Ihnen die zuständige Fachstelle der Stadt Winterthur gerne zur Verfügung.

Haufige Fragen zur Projektförderung

Was wird gefördert?

Die Stadt Winterthur unterstützt Kulturprojekte in den Bereichen:

  • Theater, Tanz und interdisziplinäre Projekte
  • Literatur
  • Bildende Kunst
  • Musik
  • Film

Welche Förderinstrumente gibt es?

Je nach Sparte und Beitragsform werden unterschiedliche Beiträge vergeben, z. B.:

  • Projektbeiträge
  • Programmbeiträge (z. B. Defizitgarantien)
  • Entwicklungs-/Impulsbeitrag
  • Produktionsbeiträge
  • Publikationsbeiträge
  • Tournee- und Gastspielbeiträge

Wann kann ich mein Projekt einreichen?

Für die meisten Förderinstrumente gelten drei Stichtage:

  • 15. Januar
  • 15. Mai
  • 15. September

Was muss ich bei der Einreichung eines Gesuchs unbedingt beachten?

Bitte geben Sie Ihr Gesuch frühzeitig und vollständig ein. 

Das Projekt darf nicht vor dem Entscheid durchgeführt werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht zulässig. 

Bereits abgelehnte Gesuche können nicht erneut eingegeben werden. Davon ausgenommen sind anschliessende Gesuche um Publikationen und Tourneen in den Sparten Literatur und Musik.

Nachträgliche Beitragserhöhungen sind nicht möglich.

Die Stadt tritt nicht als alleinige Geldgeberin auf. Die Finanzierung muss möglichst breit abgestützt sein

Gibt es besondere Voraussetzungen je nach Sparte und Beitragsform?

Ja. Die Kulturschaffenden sind angehalten, die entsprechenden Kriterien zu beachten.

Welche formalen Kriterien gelten für alle Gesuche?

Alle Gesuche werden nach folgenden formalen Kriterien beurteilt

  • Winterthur-Bezug (seit mindestens 3 Jahren Wohnort oder Hauptort des künstlerischen Schaffens – Nachweis ist zwingend)
  • Subsidiarität / Finanzierungsnotwendigkeit durch die Stadt 
  • Vollständigkeit des Dossiers 
  • Einhaltung der Eingabefristen

Welche Ausschlusskriterien gibt es?

  • Veranstaltungen, Publikationen und Projekte bereits subventionierter Institutionen
  • Konzerte und Projekte im Zusammenhang mit Wettbewerben, Kongressen, Symposien 
  • Projekte mit reinen Laien-, Kinder- und Jugendensembles und Projekte mit soziokulturellem Fokus
  • Projekte, die im Rahmen von Aus- und Weiterbildung entstehen (z.B. Master- und Bachelor-Arbeiten)
  • Projekte, Events und Veranstaltungen mit geringem künstlerischen und/oder veranstalterischem Risiko und grossem kommerziellen Potential (z.B. Partys)
  • Veranstaltungen in hauptsächlich kommerziellen Lokalitäten wie Restaurants, Cafés, Bars oder Clubs
  • Audio-Produktionen ohne anschliessende Konzerte

Wie reiche ich ein Gesuch ein?

Die Eingabe erfolgt ausschliesslich über das Online-Formular. Eingaben per E-Mail oder Post werden nicht berücksichtigt. 

Wer entscheidet über die Gesuche?

Die Eingaben werden von Fachgruppen pro Sparte geprüft. Die Geschäftsführung aller Fachgruppen verantwortet Simone Reutlinger. Die Beurteilung erfolgt anhand definierter Kriterien und Richtlinien. Die Voraussetzungen finden Sie in den untenstehenden Kriterien.

Wann bekomme ich Bescheid, ob mein Gesuch gutgeheissen wurde?

Der Entscheid wird rund 8 Wochen nach dem jeweiligen Eingabedatum verschickt.

Was passiert nach der Vergabe?

Beiträge müssen mit Abrechnung, Nachweisen und Schlussbericht dokumentiert werden

Kriterien

Die Richtlinien im Bereich der projektbezogenen Förderung und die dazugehörigen Kriterien regeln die projektbezogene Fördertätigkeit der Stadt Winterthur in den obengenannten Sparten in Bezug auf Instrumente, Gesuchseinreichung und -behandlung sowie Kriterien.

Gesuchseingabe

Gesuche müssen via Online-Formular eingereicht werden. Per Post oder Mail eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet.
Sie können Ihre Gesuchseingabe für die weitere Bearbeitung zwischenspeichern. Nach dem Absenden erhalten Sie eine kurze Eingangsbestätigung und Ihre Eingabe als pdf per Mail.

Für diesen Inhalt zuständig

Fachstelle Projektförderung

Simone Reutlinger
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur
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