Fachstelle Projektförderung
Die Fachstelle Projektförderung ist zuständig für die Förderung von professionellem Kulturschaffen in Winterthur. Sie bearbeitet Fördergesuche, begleitet Förderverfahren und informiert Kulturschaffende über die Fördermöglichkeiten der Stadt.
Aufgaben
Die Fachstelle Projektförderung
- bearbeitet und beurteilt Gesuche für Kulturprojekte,
- koordiniert die Förderverfahren und den Einbezug von Fachgremien,
- leitet die Fachgruppen der Projektförderung
- informiert und berät Kulturschaffende zu Fördermöglichkeiten und Gesuchseingaben,
- betreut Ausschreibungen und weitere Förderinstrumente und
- wirkt bei der Weiterentwicklung der städtischen Kulturförderung mit.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Projektförderung bildet die Verordnung über die Kulturförderung der Stadt Winterthur.
Für die Arbeit der Fachstelle Projektförderung sind insbesondere folgende Bestimmungen relevant:
- Art. 2 – Zweck: definiert den Auftrag und die Ziele der städtischen Kulturförderung.
- Art. 3 – Förderungsgrundsätze: legt die Grundsätze fest, nach denen die Stadt Winterthur Kultur fördert.
- Art. 4 – Förderungsbereiche: bestimmt, welche Bereiche des Kulturschaffens gefördert werden können.
- Art. 5 – Förderungsinstrumente: regelt die verschiedenen Instrumente der Kulturförderung, darunter die Unterstützung von Projekten.
- Art. 7 ff.: regeln die Zuständigkeiten und Verfahren bei der Vergabe von Förderbeiträgen.
Die konkreten Voraussetzungen und Kriterien für einzelne Förderangebote werden in den jeweiligen Förderrichtlinien und Merkblättern festgehalten.
Kontakt
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