Kulturförderungsverordnung
Was ist die Kulturförderungsverordnung?
Die Verordnung versteht Winterthur als Kulturstadt von nationaler Bedeutung. Kultur wird dabei als wesentlicher Bestandteil einer lebenswerten Stadt verstanden: Sie fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt, schafft Raum für Austausch und Innovation und trägt zur Identität und Attraktivität Winterthurs bei. Entsprechend verpflichtet sich die Stadt, die kulturelle Vielfalt langfristig zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Im Zentrum der Verordnung stehen die Förderung des professionellen Kulturschaffens, die Kulturvermittlung und kulturelle Teilhabe, der Erhalt und die Pflege des kulturellen Erbes sowie die Sichtbarmachung des vielfältigen Kulturangebots. Gleichzeitig betont sie transparente Förderverfahren, die Unterstützung innovativer und experimenteller Projekte, nachhaltiges Handeln sowie eine enge Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen und weiteren Partnern.
Aus dieser Grundlage leitet sich der Auftrag des Amts für Kultur ab. Das Amt setzt die Kulturförderungsverordnung um und sorgt dafür, dass ihre Ziele im kulturellen Alltag wirksam werden. Es unterstützt Kulturschaffende und Kulturorganisationen, fördert die kulturelle Teilhabe, verantwortet die Bereiche Kulturvermittlung, Kunst und Bau sowie die städtische Kunstsammlung und führt die vier städtischen Kulturinstitutionen Alte Kaserne, Naturmuseum, Gewerbemuseum und Münzkabinett. Darüber hinaus bringt das Amt kulturelle Anliegen in die Stadtentwicklung ein und stärkt mit Kulturmarketing die Sichtbarkeit des vielfältigen Kulturlebens in Winterthur.
Die Kulturförderungsverordnung ist damit weit mehr als eine gesetzliche Grundlage. Sie ist das Bekenntnis der Stadt Winterthur zu einer vielfältigen, zugänglichen und zukunftsorientierten Kulturpolitik und bildet den Rahmen für das Engagement des Amts für Kultur – heute und in Zukunft.
So setzt das Amt für Kultur die Kulturförderungsverordnung um
Kulturelle Vielfalt stärken
Kulturelle Vielfalt stärken
Das Amt für Kultur fördert professionelle Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Projekte mit finanziellen Beiträgen und Beratungsangeboten. Es unterstützt ein vielfältiges Kulturangebot und schafft Rahmenbedingungen für Innovation und künstlerische Entwicklung.
Der Fokus liegt dabei auf den Subventionsverträgen sowie der Projekt- und Personenförderung. Weiter arbeitet das Amt für Kultur mit Fachgruppen zusammen, die Gesuche beurteilen und der Projektleitung Kultur beratend zur Seite stehen.
Weiter stehen die Mitarbeiter:innen des Amt für Kultur für individuelle Anliegen zur Verfügung und bieten auf Anfrage persönliche Beratungen an. In Workshops wird zudem gebündelt Know-How an die Kulturstadt weitergegeben.
Zugang zu Kultur ermöglichen
Zugang zu Kultur ermöglichen
Das Amt entwickelt und unterstützt Vermittlungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen und fördert die kulturelle Teilhabe. Es setzt sich dafür ein, dass möglichst viele Menschen Zugang zu Kunst und Kultur erhalten.
Im Amt für Kultur angesiedelt sind die Museumspädagogik sowie die Theaterpädagogik. Während erstere Angebote direkt in den städtischen Institutionen und weiteren Winterthurer Museen durchführt, arbeitet die Theaterpädagogik mit Schüler:innen direkt an den Schulen.
In den städtischen Museen Naturmuseum, Gewerbemuseum und Münzkabinett wird zudem die Vermittlung auch ausserhalb des schulischen Kontextes angeboten. Weiter sind die städtischen Museen angehalten, die Angebote sowie die Kommunikation barrierefrei zu gestalten. In den städtischen Institutionen werden Formate zur Stärkung der Vielfalt und des Zugangs für alle Menschen entwickelt. Der Erfahrungsaustausch mit der Kulturstadt ist dabei ebenfalls wichtig.
Die unterstützen Institutionen und Formate raportieren in den Jahresgesprächen zu ihren Entwicklungen im Bereich der kulturellen Teilhabe.
Kunst im öffentlichen Raum fördern
Kunst im öffentlichen Raum fördern
Im Rahmen von Kunst-und-Bau-Projekten begleitet das Amt künstlerische Beiträge bei städtischen Bauvorhaben. So entstehen Werke, die den öffentlichen Raum bereichern und zur Identität Winterthurs beitragen.
Sämtliche Bauvorhaben der Stadt, die durch einen künstlerischen Zugang ergänzt werden sollen, werden durch das Amt für Kultur und die zuständigen Fachpersonen begleitet. Unterstützt werden sie dabei durch die AG Kunst-und-Bau sowie bei Bedarf durch eine Fachjury.
Kulturelles Erbe bewahren
Kulturelles Erbe bewahren
Das Amt für Kultur betreut die städtische Kunstsammlung, entwickelt sie kontinuierlich weiter und macht sie der Öffentlichkeit zugänglich (z.B. Artothek). Damit trägt es zur Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes der Stadt bei.
Weiter unterstützt es über Fördergefässe weitere kulturelle Institutionen, die sich mit der Wahrung des kulturellen Erbes auseinandersetzen (z.B. Museen). Auf kantonaler und nationaler Ebene vernetzt sich das Amt für Kultur über verschiedene Gremien (z.B. Städtekonferenz Kultur (SKK) oder Nationaler Kulturdialog (NDK)). In diesem Zusammenhang hat das erste Forum Kulturerbe Schweiz im November 2025 in Winterthur stattgefunden.
Kultur sichtbar machen
Kultur sichtbar machen
Das Amt für Kultur stärkt die Wahrnehmung des vielfältigen Kulturangebots und positioniert Winterthur als lebendige Kulturstadt. Es informiert über kulturelle Angebote, vernetzt Akteurinnen und Akteure und macht kulturelles Engagement sichtbar.
Dabei arbeitet die Kulturmarketingstelle eng mit den Kulturschaffenden zusammen und pflegt einen Austausch mit Tourismus- und Standortorganisationen sowie mit stadtinternen Stellen. Einzelmassnahmen beinhalten die Möglichkeit, Plakatstellen kostenlos zu nutzen, das Betreiben des Instagram-Kanals kulturstadt.winterthur oder indem Kulturinstitutionen individuell in Sachen Öffentlichkeitsarbeit beraten werden.
Räume für Kultur schaffen
Räume für Kultur schaffen
Das Amt für Kultur schafft und vermittelt Räume für kulturelles Schaffen. Mit Ateliers (z.B. Kulturraum Speicher oder Atelier Büelrain), Produktions- und Proberäumen sowie kulturellen Zwischennutzungen ermöglicht es Freiräume für künstlerische Entwicklung, Experimente und neue Formen der Zusammenarbeit.
Weiter haben Vertreter:innen des Amts für Kultur Einsitz in Gremien, die sich mit der Bespielung des öffentlichen Raums beschäftigen und ist verwaltungsintern Ansprechperson, wenn es um die Zwischennutzung von Räumen und Flächen geht.
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