Kulturelles Erbe

Die städtische Kunstsammlung und das kulturelle Erbe sind ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Identität Winterthurs. Sie bewahren Zeugnisse des künstlerischen Schaffens, machen diese für die Öffentlichkeit zugänglich und schaffen Verbindungen zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Person hält eine Münzkarte über einer Münzsammlung.
Münzkabinett
© Milad Ahmadvand

Unser Auftrag

Die Stadt Winterthur versteht ihre Kunstsammlung und ihr kulturelles Erbe als lebendige Ressource. Das Amt für Kultur übernimmt Verantwortung für deren Pflege, Weiterentwicklung und Vermittlung. Es erweitert die städtische Kunstsammlung durch gezielte Ankäufe, begleitet Kunst-und-Bau-Projekte, betreut Werke im öffentlichen Raum und schafft Zugänge, damit Kunst und kulturelles Erbe von möglichst vielen Menschen erlebt werden können.

Das Amt für Kultur sorgt dafür, dass das kulturelle Erbe erhalten, gepflegt und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Grundlage dafür bildet die Kulturförderungsverordnung der Stadt Winterthur. Sie verpflichtet die Stadt, das ihr anvertraute Kulturerbe zu erhalten, zu erschliessen, zu vermitteln und – wo immer möglich – zugänglich zu machen.

Unser Verständnis von kulturellem Erbe

Kulturelles Erbe ist mehr als das Bewahren von Kunstwerken und Sammlungen. Es umfasst auch die Verantwortung, Kunst sichtbar zu machen, zugänglich zu halten und ihre Bedeutung für heutige und künftige Generationen zu vermitteln. Das Amt für Kultur versteht kulturelles Erbe deshalb als lebendige Aufgabe, die Bewahren, Weiterentwickeln und Teilhabe miteinander verbindet.

Dieses Verständnis prägt die Arbeit in allen Bereichen: Die städtische Kunstsammlung dokumentiert das künstlerische Schaffen mit Bezug zu Winterthur und wird durch gezielte Ankäufe kontinuierlich weiterentwickelt. Kunst-und-Bau-Projekte sowie Werke im öffentlichen Raum bereichern das Stadtbild und werden selbst Teil des kulturellen Erbes. Mit der Artothek schafft das Amt für Kultur zudem einen niederschwelligen Zugang zu Kunst und ermöglicht es der Bevölkerung, Kunstwerke im Alltag zu erleben.

Damit orientiert sich das Amt für Kultur an einem zeitgemässen Verständnis von kulturellem Erbe, wie es auch die Faro-Konvention des Europarats beschreibt: Kulturelles Erbe entfaltet seinen Wert dann, wenn Menschen es erleben, nutzen und gemeinsam weitertragen.

Für diesen Inhalt zuständig

Fachstelle Kunstsammlung & Kunst-und-Bau

Karin Frei Rappenecker
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur
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