Fachstelle Kunstsammlung & Kunst-und-Bau
Die Fachstelle Kunstsammlung und Kunst-und-Bau betreut die Kunstsammlung der Stadt Winterthur und begleitet Kunst-und-Bau-Projekte sowie Kunst im öffentlichen Raum. Sie trägt dazu bei, das künstlerische Schaffen in Winterthur zu fördern, zu erhalten und im städtischen Alltag sichtbar und zugänglich zu machen
Aufgaben
Die Fachstelle Kunstsammlung und Kunst-und-Bau
- betreut, dokumentiert und vermittelt die städtische Kunstsammlung,
- koordiniert die jährlichen Kunstankäufe in Zusammenarbeit mit der Kunstkommission,
- betreut Kunstwerke in städtischen Gebäuden und Räumen,
- begleitet Kunst-und-Bau-Projekte bei städtischen Bauvorhaben,
- befasst sich mit Kunstwerken im öffentlichen Raum und
- koordiniert die Zusammenarbeit mit Kunstschaffenden, der Kunstkommission, städtischen Fachstellen und weiteren Beteiligten.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung über die Kulturförderung der Stadt Winterthur.
Für die Fachstelle Kunstsammlung und Kunst-und-Bau sind insbesondere folgende Bestimmungen relevant:
- Art. 3 Abs. 1 lit. c: Die Kulturförderung bezweckt den Erhalt, die Pflege, Erschliessung und Vermittlung des der Stadt anvertrauten Kulturerbes und der Sammlungen.
- Art. 3 Abs. 2 lit. e: Das kulturelle Erbe wird erhalten, geschützt, gepflegt, erschlossen, vermittelt und soweit möglich zugänglich gemacht.
- Art. 10 – Kunst und Bau / Kunst im öffentlichen Raum: Die Stadt fördert aktuelle Kunst bei eigenen Bauvorhaben und Kunstwerke im öffentlichen Raum in geeigneter Weise. Der Stadtrat entscheidet bei Kunst-und-Bau-Wettbewerben und regelt die Einzelheiten.
- Art. 11 – Städtische Kunstsammlung: Die Stadt führt eine Kunstsammlung und erweitert diese durch jährliche Ankäufe. Dabei sollen insbesondere Kunstschaffende mit starkem Bezug zu Winterthur gefördert werden. Gleichzeitig soll die Sammlung das künstlerische Schaffen in Winterthur über die Jahrzehnte hinweg abbilden. Der Kunstkommission steht bei Ankäufen der Vorentscheid zu.
- Art. 14 Abs. 1 und 2: Das Amt für Kultur ist grundsätzlich für den Vollzug der Kulturförderungsverordnung zuständig. Bei verwaltungsinternen Schnittstellenthemen mit Bezug zu Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau wird das Amt für Kultur einbezogen.
Kontakt
Fachstelle Kunstsammlung & Kunst-und-Bau
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