Kulturelles Erbe

Unser Verständnis
Die Arbeit des Amts für Kultur orientiert sich an einem zeitgemässen Verständnis von kulturellem Erbe. Im Zentrum stehen nicht nur Objekte oder historische Zeugnisse, sondern auch deren Bedeutung für die Menschen. Kulturelles Erbe lebt davon, dass es erzählt, vermittelt und immer wieder neu interpretiert wird.
Dieses Verständnis entspricht den Grundgedanken der Faro-Konvention des Europarats. Sie betont den Wert des kulturellen Erbes für die Gesellschaft und hebt die Verantwortung aller hervor, dieses zu erhalten, zugänglich zu machen und gemeinsam weiterzuentwickeln.
Unser Beitrag
Kunstsammlung
Kunstsammlung
Die städtische Kunstsammlung dokumentiert das künstlerische Schaffen mit Bezug zu Winterthur. Durch gezielte Ankäufe wird sie kontinuierlich erweitert und für kommende Generationen bewahrt. Gleichzeitig macht das Amt die Sammlung über Ausstellungen, Leihgaben und Vermittlungsangebote zugänglich.
Kunst im öffentlichen Raum
Kunst im öffentlichen Raum
Kunst im öffentlichen Raum prägt das Stadtbild und wird selbst Teil des kulturellen Erbes. Mit Kunst-und-Bau-Projekten und der Pflege bestehender Werke trägt das Amt dazu bei, dass Kunst den öffentlichen Raum bereichert und für alle erlebbar bleibt.
Vermitteln und Teilhabe ermöglichen
Vermitteln und Teilhabe ermöglichen
Kulturelles Erbe entfaltet seinen Wert, wenn Menschen daran teilhaben können. Das Amt fördert deshalb Vermittlungsangebote, unterstützt den Dialog über kulturelles Erbe und schafft Zugänge für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen. Ziel ist es, Geschichte und Gegenwart miteinander zu verbinden und verschiedene Perspektiven sichtbar zu machen.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Die Pflege des kulturellen Erbes ist eine gemeinsame Aufgabe. Das Amt für Kultur arbeitet mit Museen, Archiven, Kulturinstitutionen, Kulturschaffenden und weiteren Partnerinnen und Partnern zusammen. Gemeinsam tragen sie dazu bei, das kulturelle Erbe Winterthurs zu erhalten, weiterzuentwickeln und für kommende Generationen zugänglich zu machen.
Kulturelles Erbe gemeinsam gestalten
Die Schweiz hat die Faro-Konvention des Europarats ratifiziert. Sie versteht kulturelles Erbe als gemeinsame Ressource für die Gesellschaft und betont die aktive Rolle der Bevölkerung bei dessen Erhaltung, Vermittlung und Weiterentwicklung.
Dieses Verständnis prägt auch die Arbeit des Amts für Kultur. Ziel ist es, kulturelles Erbe nicht nur zu bewahren, sondern es zugänglich zu machen, unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen und Menschen zur Mitgestaltung einzuladen.
Für diesen Inhalt zuständig
Fachstelle Kunstsammlung & Kunst-und-Bau
- Seite erstellt am
- Inhalt zuletzt aktualisiert am