Subventionierte Institutionen
Institutionen mit unbefristeter Unterstützung
Einige zentrale Kulturinstitutionen werden dauerhaft unterstützt. Sie prägen das kulturelle Profil der Stadt und bieten ein breites Angebot für die Bevölkerung und Besuchende.
Institutionen mit unbefristeten Subventionsverträgen
Institutionen mit befristeter Unterstützung
Zusätzlich unterstützt die Stadt zahlreiche weitere Kulturorganisationen im Rahmen befristeter Vereinbarungen. Diese tragen wesentlich zur Vielfalt und Dynamik der Kulturszene bei. Die aktuell geltenden Subventionsverträge haben eine Laufdauer von vier Jahren, die durch den Stadtrat um weitere vier Jahre zu gleichen Konditionen verlängert werden kann. Die aktuelle Periode dauert von 2025 bis 2028, resp. 2031. Diese zeitlichen Modalitäten für die befristeten Subventionsleistungen haben sich in Winterthur bewährt und sind in der Kulturförderung etabliert. Sie leisten denn auch einen wesentlichen Beitrag zur Planungssicherheit der Institutionen.
Subventionsbeiträge bis 100'000 Franken können vom Stadtrat gesprochen werden. Für höhere Beiträge ist das Stadtparlament zuständig.
Kulturinstitutionen können sich alle acht Jahre für einen Subventionsvertrag bewerben.
Institutionen mit befristeten Subventionsverträgen
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Amt für Kultur
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