Langfristige Leistungsvereinbarungen

Mit langfristigen Leistungsvereinbarungen fördert die Stadt Winterthur professionelle Kulturinstitutionen und Kulturorganisationen, die das kulturelle Leben der Stadt nachhaltig prägen. Die mehrjährigen Vereinbarungen schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Institutionen. Sie legen die zu erbringenden Leistungen sowie die Höhe und Dauer der städtischen Unterstützung fest.
Zwei Personen sitzen auf einer Bank in einer Kunstgalerie, umgeben von Gemälden.
Kunst Museum Winterthur
© Schweiz Tourismus

Informationen zu den Subventionsverträgen

Die Subventionsbeiträge für Winterthurer Kulturinstitutionen sind eine zentrale Fördermassnahme der Stadt Winterthur. Diese Subventionen basieren auf vertraglichen Vereinbarungen, die im Rahmen der städtischen Kulturförderungsverordnung (Art. Art. 6 Förderung von Kulturorganisationen (wiederkehrende Beiträge)) geregelt sind. Sie umfassen sowohl befristete als auch unbefristete Verträge und gewährleisten die langfristige finanzielle Unterstützung der Institutionen. Die befristeten Verträge laufen von 2025 bis 2028 mit der Option um Verlängerung um weitere vier Jahre. 

Befristete Subventionsverträge

Befristete Subventionsverträge werden für vier Jahre abgeschlossen. Insgesamt werden 23 Institutionen (wie beispielsweise das Theater Ariane oder das Tanzfest Winterthur) von der Stadt unterstützt. Die jährlichen Beiträge hierfür liegen bei rund 4,24 Millionen Franken (nach einer 2024 vom Stadtparlament beschlossenen Erhöhung um 700'000 Franken).

Unbefristete Subventionsverträge

Diese gelten für grosse Leuchtturm-Institutionen wie das Kunst Museum Winterthur, das Swiss Science Center Technorama, das Musikkollegium Winterthur und das Theater Winterthur. Diese Verträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Wer legt die Subventionsveträge fest?

In Winterthur ist die Zuständigkeit für Subventionsverträge über die finanzielle Ausgabenkompetenz geregelt. Während das Amt für Kultur im Auftrag des Stadtrats (die Exekutive) die Verträge formal mit allen Institutionen verhandelt und abschliesst, bestimmt die Höhe des Beitrags, welches Organ den Kredit letztlich bewilligen muss.

Der Stadtrat kann jährlich wiederkehrende Ausgaben bis zu 100'000 Franken pro Jahr in eigener Kompetenz beschliessen (sofern diese im Budget vorgesehen sind). Übersteigt ein Subventionsvertrag den Betrag von 100'000 Franken pro Jahr, muss zwingend das Stadtparlament (Legislative) den Verpflichtungskredit bewilligen.

Kann man sich für einen Subventionsvertrag bewerben?

Wenn Sie sich für einen Subventionsvertrag Kultur mit der Stadt Winterthur interessieren, nehmen Sie bitte mit der Amtsleitung Kultur Kontakt auf.

Kontakt

Tanja Scartazzini

Amtsleitung Kultur

Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

Für diesen Inhalt zuständig

Amt für Kultur

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