Auslandhilfe
Die Städte Schaffhausen - Frauenfeld - St. Gallen - Winterthur bilden eine Städtepartnerschaft und arbeiten in der Auslandhilfe zusammen. Jährlich abwechselnd nehmen die Städte Gesuche von internationalen Hilfsprojekten entgegen und wählen gemeinsam ein Projekt zur Unterstützung aus.
Der Maximalzuschuss für ein Projekt ist begrenzt auf 275 000 Franken.
Gesuche können jeweils ab Anfang Kalenderjahr eingereicht werden. In untenstehender Tabelle finden Sie die jeweilige Kontaktperson und den Eingabeschluss für die Projektanträge in jedem Jahr. Kriterien zur Evaluation der Gesuche finden Sie im Kriterienkatalog.
Projektjahr | Federführende Stadt | Eingabeschluss Projektanträge | Kontaktperson |
2025 | Winterthur | 31. Mai 2024 | kathrin.howald@win.ch |
2026 | St. Gallen | 31. Mai 2025 | fredy.zaugg@stadt.sg.ch |
Prozess und Zeitplan
- Mitte Juli 2024: Evaluation der Projektanträge
- September: Treffen der Stadtpräsidien
- November: Städtetreffen - finaler Entscheid (Regierungen)
- November: Information des ausgewählten Projektes und Medienmitteilung
Einreichen der Gesuche
Die Eingabefrist für das Projektjahr 2025 ist abgelaufen, es werden keine Gesuche mehr angenommen. Für das Projektjahr 2026 finden Sie hier Informationen ab Dezember 2024.
Von allen Antragstellern ist das Online-Formular gemeinsam mit dem Antrag einzureichen. Bitte reichen Sie die zugehörigen Projektdokumente in elektronischer Form als PDF-Dokument ein. Wir legen Wert auf professionelle, klar strukturierte, prägnant formulierte und vollständige Projektanträge, die unter anderem auch eine Risikoübersicht beinhalten.
Der Projektaufwand soll möglichst in der Grössenordnung des Gesamtbeitrags liegen und/oder für ein einziges Projekt als Anteil verwendet werden.
Das Siegerprojekt wird in Form von Medienmitteilungen in allen vier Städten im Laufe des Novembers präsentiert.
Die Auszahlung des Betrags erfolgt im ersten Quartal des Folgejahres durch die federführende Stadt. Diese zeichnet sich ebenso verantwortlich für den Empfang der Unterlagen zum Projektfortschritt bzw. zum Projektabschluss.
Berücksichtigt werden Projekte in den ärmsten Regionen der Welt und im ländlichen Raum, um die Abwanderung in die Städte zu reduzieren.
Hauptkriterien bei der Auswahl sind:
Dazu kommen Kriterien wie:
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Anzahl Menschen, die gefördert werden
- Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze