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Nothilfe für Selbständige und Kleinstbetriebe wird verlängert

29.04.2020
Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Notlage vieler Selbständigerwerbender und Kleinstbetriebe hat der Stadtrat entschieden, die ausserordentlichen Nothilfeleistungen um einen Monat zu verlängern. Bisher sind 168 Gesuche eingegangen, 98 Betriebe erhielten Unterstützung.

Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Notlage vieler Selbständigerwerbender und Kleinstbetriebe hat der Stadtrat entschieden, die ausserordentlichen Nothilfeleistungen um einen Monat zu verlängern. Bisher sind 168 Gesuche eingegangen, 98 Betriebe erhielten Unterstützung.

Am 27. März 2020 hat der Stadtrat entschieden, Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe, die durch die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie besonders rasch in Not geraten, schnell und unbürokratisch zu unterstützen (vgl. Medienmitteilung). Es ist davon auszugehen, dass ein grosser Teil der Begünstigten ohne Nothilfe den Betrieb hätte aufgeben und Sozialhilfe beantragen müssen. Dies wäre mit bedeutenden finanziellen und sozialen Folgeschäden für die Betroffenen und die Stadt Winterthur verbunden gewesen. Die aktuellen Lockerungen der bundesrätlichen Beschränkungen erlauben nur einem kleinen Teil der Betroffenen die rasche Wiederaufnahme ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Deshalb hat der Stadtrat beschlossen, die bisher für die Monate März und April ausgerichtete Nothilfe bis Ende Mai zu verlängern.

Gesuche können weiterhin eingereicht werden

Betriebe, die bereits unterstützt werden und aufgrund der deklarierten Verhältnisse auch im Mai auf Nothilfe angewiesen sind, werden ohne erneutes Gesuch durch die Stadt kontaktiert. Abgelehnte Gesuche werden noch einmal überprüft. Selbständigerwerbende und Kleinstbetriebe, die erst im Mai in Engpässe geraten und deshalb noch kein Gesuch gestellt haben, können die Unterstützung für einen Monat beantragen.

Bereits 98 Unterstützungsbeiträge

Seit der Lancierung der Nothilfe sind bei der eigens dafür eingesetzten Taskforce 168 Gesuche eingetroffen. Sie wurden umfassend geprüft, um eine massvolle und zielgerichtete Verwendung der Nothilfegelder sicherzustellen. 98 Gesuchstellende haben Leistungen erhalten. Der Gesamtbetrag beträgt derzeit rund 600 000 Franken; pro Gesuch wurden für die beiden Monate März und April durchschnittlich rund 6100 Franken ausbezahlt. Es ist daher davon auszugehen, dass auch mit einer Verlängerung der Nothilfe der vom Kanton der Stadt Winterthur ausgerichtete Beitrag von 1,1 Millionen Franken nicht überschritten wird.

Weitere Informationen und die Gesuchsformulare können auf den Internetseiten der Stadt Winterthur abgerufen werden. Kontakt: oder 052 267 20 35

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