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Wirtschaftliche Unterstützung für Selbstständige und Kleinbetriebe

27.03.2020
Der Stadtrat von Winterthur hat einen Kredit von 5 Millionen Franken bewilligt, um Selbstständigerwerbende und Kleinstbetriebe, die von der Coronakrise betroffen sind, zu unterstützen. Gesuche können ab sofort eingereicht werden.

Der Stadtrat von Winterthur hat einen Kredit von 5 Millionen Franken bewilligt, um Selbstständigerwerbende und Kleinstbetriebe, die von der Coronakrise betroffen sind, zu unterstützen. Gesuche können ab sofort eingereicht werden.

Kleinstfirmen geraten durch die Coronakrise rasch in Not. Der Zürcher Regierungsrat stellte für sie 15 Millionen Franken bereit und forderte die Städte und Gemeinden auf, diese Mittel aufzustocken und für eine rasche Unterstützung der betroffenen Selbstständigen und Kleinstfirmen zu sorgen. Wichtigstes Ziel ist der Erhalt der Liquidität der Selbstständigen, sie sollen keine Sozialhilfe beziehen müssen, und ihre eigentlich gesunden Betriebe sollen weiterbestehen können.

Nothilfe mit bis zu zwei Monatsumsätzen

Die Stadt Winterthur stellt 5 Millionen Franken für kurzfristige wirtschaftliche Nothilfe zur Verfügung, wovon rund 1,1 Millionen Franken vom kantonalen Beitrag gedeckt sind. Sie werden Selbstständigerwerbenden (Einzelunternehmen), aber auch juristischen Personen ausgerichtet. Voraussetzung ist einerseits der Wohnsitz der Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber in Winterthur. Andererseits darf der Betrieb höchstens zwei Vollzeitstellen umfassen (inkl. Geschäftsinhaber/in) und muss aufgrund der Pandemie einen Umsatzeinbruch erleiden. Die Stadt Winterthur richtet bis zu zwei durchschnittliche Monatsumsätze aus. Die ausbezahlten Beträge sind bis zur Höhe der für die Monate März und April bezogenen Unterstützungsleistungen von Bund und Kanton rückerstattungspflichtig. Beziehende der städtischen Nothilfe werden zu deren Bezug verpflichtet.

Rasche Abwicklung als Ziel

Die Ausrichtung der kurzfristigen wirtschaftlichen Nothilfe der Stadt Winterthur orientiert sich an den Empfehlungen des Zürcher Gemeindepräsidentenverbandes (GPV). Die Abwicklung erfolgt durch ein kurzfristig zusammengesetztes interdepartementales Team mit Vertreterinnen und Vertretern des Finanz- und Steueramts, der Sozialen Dienste und der Einwohnerkontrolle.

Weitere Informationen und die Gesuchsformulare können ab sofort hier bezogen werden. Kontakt:

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