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Coronakrise: Mietzinserlass für betroffenes Gewerbe in städtischen Liegenschaften

04.06.2020
Gewerbetreibenden, die in städtischen Liegenschaften eingemietet sind und wegen angeordneter Betriebsschliessungen Umsatzeinbussen erlitten haben, werden die Mietzinse erlassen. Der Stadtrat hilft diesen Betrieben damit, die Krise zu überstehen.

Gewerbetreibenden, die in städtischen Liegenschaften eingemietet sind und wegen angeordneter Betriebsschliessungen Umsatzeinbussen erlitten haben, werden die Mietzinse erlassen. Der Stadtrat hilft diesen Betrieben damit, die Krise zu überstehen.

Die Beschränkungen des wirtschaftlichen Lebens zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beeinträchtigen einen grossen Teil der Unternehmen in der Stadt Winterthur. Aufgrund der ganz oder teilweise ausbleibenden Einnahmen geraten viele in eine finanzielle Notlage. Vor diesem Hintergrund hat der städtische «Krisenstab Finanzen» eine Erhebung der gewerblichen Mietverhältnisse in den städtischen Liegenschaften durchgeführt. Sie zeigt, dass von den insgesamt 256 eingemieteten Gewerbebetrieben 95 von den angeordneten Betriebsschliessungen betroffen waren oder sind.

Diesen ganz oder teilweise von den Betriebsschliessungen betroffenen Gewerbebetrieben wird der Mietzins für die Dauer der Einschränkungen vollständig oder grösstenteils erlassen. Denjenigen Betrieben, welche die Mietzinse bereits bezahlt haben – dabei handelt es sich um die Mehrheit –, werden sie zurückerstattet. Keinen Erlass erhalten Vereine für nicht gewerbliche Nutzungen sowie Mieterinnen und Mieter, deren Umsatzeinbussen bereits durch Spezialregelungen des Bundes, des Kantons oder der Stadt Winterthur abgegolten werden.

Der Stadtrat rechnet für den beschlossenen Mietzinserlass mit Mindereinnahmen für die Stadt von insgesamt rund 317 000 Franken. Diese werden dem Kredit von fünf Millionen Franken belastet, den der Stadtrat für Corona-Massnahmen gesprochen hatte.

Städtische Gastrobetriebe

Der Stadtrat hat im Weiteren beschlossen, dass bei den 12 städtischen Gastronomiebetrieben mit Umsatzpachtzins im laufenden Geschäftsjahr auf die Einforderung des Mindestpachtzinses verzichtet wird. Die entsprechenden Mindereinnahmen für die Stadt werden voraussichtlich rund 110 000 Franken betragen und ebenfalls dem oben erwähnten Kredit belastet.

Baurechte

Gewerbetreibende, denen eine städtische Liegenschaft im Baurecht abgegeben wurde und die von den Corona-Massnahmen in vergleichbarer Weise betroffen sind, wird die Möglichkeit geboten, ein Erlassgesuch zu stellen.

Finanzielle Unterstützungsmassnahmen der Stadt Winterthur

Angesichts der ausserordentlichen Lage haben Bund und Kanton sowie die Stadt Winterthur diverse Massnahmenpakete zur finanziellen Unterstützung unterschiedlicher Zielgruppen beschlossen. Im Sinne von Sofortmassnahmen entschied der Stadtrat am 23. März unter anderem, für städtische Forderungen bis Ende Juli 2020 keine Mahnungen zu versenden (Medienmitteilung). Am 27. März bewilligte der Stadtrat einen Kredit von 5 Millionen Franken, um einerseits Selbstständigerwerbende und Kleinstbetriebe mit Nothilfe zu unterstützen (Medienmitteilung) sowie für weitere Massnahmen im Rahmen der Coronakrise. Am 29. April beschloss der Stadtrat, ergänzend zur Unterstützung durch den Kanton, Beiträge an die Kindertagesstätten und Tagesfamilien (Medienmitteilung). Zudem wurde unter der Leitung des Departements Finanzen der «Krisenstab Finanzen» gebildet mit dem Auftrag, sämtliche Fragen im Zusammenhang mit finanziellen Unterstützungsmassnamen im Rahmen der Coronakrise zu prüfen und dem Stadtrat Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

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