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Stadtrat begrüsst die Unterstützung der Kindertagesstätten und Tagesfamilien während der Corona-Krise und leistet eigene Beiträge

30.04.2020
Der Regierungsrat hat am 22. April beschlossen, dass die Gemeinden den Trägerschaf-ten von Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen für Schäden aus entgangenen Elternbeiträgen durch die Corona-Krise eine Ausfallentschädigung zu entrichten haben. Im Gegenzug hat der Regierungsrat eine Kostenbeteiligung des Kantons gesprochen. Der Stadtrat Winterthur begrüsst diesen Entscheid. Er sorgt mit einer zusätzlichen Ausfallentschädigung dafür, dass den Trägerschaften 100 Prozent der Ausfälle vergütet werden.

Der Regierungsrat hat am 22. April beschlossen, dass die Gemeinden den Trägerschaften von Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen für Schäden aus entgangenen Elternbeiträgen durch die Corona-Krise eine Ausfallentschädigung zu entrichten haben. Im Gegenzug hat der Regierungsrat eine Kostenbeteiligung des Kantons gesprochen. Der Stadtrat Winterthur begrüsst diesen Entscheid. Er sorgt mit einer zusätzlichen Ausfallentschädigung dafür, dass den Trägerschaften 100 Prozent der Ausfälle vergütet werden.

Der Bundesrat hat Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter zu Beginn der Corona-Krise nicht geschlossen, den Eltern aber empfohlen, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, um die soziale Distanz einzuhalten. In der Folge ist die Auslastung der Betreuungseinrichtungen massiv gesunken. Die Stadt Winterthur hat den Kindertagesstätten in Winterthur und dem Verein Tagesfamilien Winterthur-Weinland zwar eine Woche nach Verordnung des Lockdowns die unveränderte Leistung der regulären städtischen Beiträge zugesichert. Trotzdem gefährden die drohenden Liquiditätsengpässe aufgrund der entgangenen Elternbeiträge die Existenz dieser Betriebe.

Der Kanton hat nun festgelegt, dass den Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen eine Ausfallentschädigung ausgerichtet werden muss, die 80% des Schadens aufgrund der entgangenen Elternbeiträge beträgt. Der Kanton leistet davon einen hälftigen Anteil und übernimmt zudem ausserordentlich die Hälfte der kommunalen Beiträge an die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Tagesfamilien. Die Gemeinden haben dagegen die andere Hälfte der Ausfallentschädigung zu übernehmen. Der Stadtrat hat nun beschlossen, zusätzlich auch die restlichen 20 Prozent zu übernehmen, die sonst durch die Trägerschaften oder die Eltern finanziert werden müssten. Nach der Verrechnung aller städtischen und kantonalen Leistungen werden für die Stadt Winterthur voraussichtlich Kosten in der Höhe von rund 450 000 Franken anfallen. Der Stadtrat hat die Aufwendungen als gebunden erklärt.

Mit der Finanzierung von 100 Prozent der Einnahmenausfälle bestätigt der Stadtrat den Stellenwert der Betreuungseinrichtungen im Vorschulalter für den Bildungs- und Wirtschaftsstandort Winterthur und honoriert die Leistungen der Betreuungseinrichtungen während der Corona-Krise.

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