Finanzielle Unterstützung für Hilfe und Betreuung im Alter
Änderung der Zusatzleistungsverordnung per 1. Januar 2025
Die Zusatzleistungsverordnung vom Kanton Zürich wurde per 01.01.2025 angepasst. Aufgrund dieser Änderung gibt es für Personen im AHV-Alter neue Hilfe- und Betreuungsleistungen, die über die Zusatzleistungen finanziert werden können.
Welche Leistungen das sind, erfahren Sie hier.
Die neuen Leistungen müssen separat von unserer Bedarfsbescheinigungsstelle (Spitex Stadt Winterthur) bescheinigt werden. Wenden Sie sich an die entsprechende Stelle, wenn Sie Ihren Bedarf abklären lassen möchten.
Sie beziehen Zusatzleistungen zur AHV in Winterthur:
Spitex Stadt Winterthur
Tel. 052 267 66 77
Mo - Fr 08.00 - 17.00 Uhr
spitex@win.ch
Sie beziehen noch keine Zusatzleistungen zur AHV in Winterthur:
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Tel. 052 267 64 84
zusatzleistungen@win.ch
Typ | Titel |
---|---|
Broschüre - Finanzielle Unterstützung für Hilfe und Betreuung im Alter |