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Finanzielle Unterstützung für Hilfe und Betreuung im Alter

Änderung der Zusatzleistungsverordnung per 1. Januar 2025

Die Zusatzleistungsverordnung vom Kanton Zürich wurde per 01.01.2025 angepasst. Aufgrund dieser Änderung gibt es für Personen im AHV-Alter neue Hilfe- und Betreuungsleistungen, die über die Zusatzleistungen finanziert werden können. 

Welche Leistungen das sind, erfahren Sie hier.

Die neuen Leistungen müssen separat von unserer Bedarfsbescheinigungsstelle (Spitex Stadt Winterthur) bescheinigt werden. Wenden Sie sich an die entsprechende Stelle, wenn Sie Ihren Bedarf abklären lassen möchten.

 

Sie beziehen Zusatzleistungen zur AHV in Winterthur:

Spitex Stadt Winterthur

Tel. 052 267 66 77

Mo - Fr 08.00 - 17.00 Uhr

spitex@win.ch

 

Sie beziehen noch keine Zusatzleistungen zur AHV in Winterthur:

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Tel. 052 267 64 84

zusatzleistungen@win.ch

Kontakt - Zusatzleistungen zur AHV / IV — Stadt Winterthur

Weitere Informationen.

Kontakt

Telefon +41 52 267 64 84

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