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Jugendpolizei

•Gewaltdarstellungen («Stupid Slapping») und Pornographie auf elektronischen Datenträgern von Jugendlichen•Zunahme von Alkohol- und Drogenexzessen von Jugendlichen•Immer höherer Anteil von delinquierenden jungen Frauen•Sexualdelinquenz•Überproportionaler Anstieg von jugendlichen Straftäter/innen mit ausländischer Herkunft im Bereich der Delikte gegen Leib und Leben•Verlagerung der Jugenddelinquenz auf die Wochenend- und Nachtzeiten•Hooliganismus
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Jugenddelinquenz / Jugendkriminalität ist bereits seit Jahren – auch in der Stadt Winterthur – ein brisantes Thema. Aus Sicht der Polizei kann kaum mehr ignoriert werden, dass die Straftäter/innen immer jünger werden, die Anzahl schwerer Delikte wie Körperverletzung und Raub tendenziell zunimmt und sich auch die ‹Qualität› der Delikte ins Negative verändert. Folgende Delikte fallen unter den Begriff der Jugendkriminalität und nehmen zu:

  • Diebstahl (z.B. Ladendiebstahl, Fahrzeugdiebstahl, etc.)
  • Allgemeine Sachbeschädigungen sowie Graffiti und Farbschmierereien
  • Vermehrte Strafbarkeiten mittels elektronischer Medien (Sexting, Sextortion, Cybermobbing, Identitätsmissbrauch, Gewaltdarstellungen, Pornografie, etc.)
  • Drogenkonsum
  • Gewaltdelikte wie Tätlichkeiten und Körperverletzungen
  • Sinkende Hemmschwelle bei Gewaltdelikten und die Bereitschaft härter zuzuschlagen, z.B. Tritte gegen den Kopf
  • Überproportionaler Anstieg von jugendlichen Straftäter/innen mit ausländischer Herkunft im Bereich der Vermögensdelikte und Delikte gegen Leib und Leben
  • Verstösse gegen das Waffengesetz, Drohungen, Nötigungen
  • SVG-Delikte (Delikte im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr)
  • Gewalt an Sportveranstaltungen
  • Suche nach entwichenen und entlaufenen Jugendlichen

Die Jugendpolizei der Stadtpolizei Winterthur
Die Strafverfahren gegen Jugendliche bis 18 Jahre werden von der Jugendanwaltschaft geführt und unterstehen spezifischen Verfahrensregeln. Diesen besonderen Anforderungen und den oben erwähnten Delikten der Jugenddelinquenz hat die Stadtpolizei Winterthur bereits früh Rechnung getragen, indem sie seit 2001 einen eigenen Dienst unter der Bezeichnung «Jugendpolizei» führt.

Das 5-Säulen-Prinzip – ein Winterthurer Modell
Die Angehörigen der Jugendpolizei haben – wie die Angehörigen der Stadtpolizei überhaupt – indessen eine positive Haltung den Jugendlichen gegenüber. Sie wissen, dass nur ein Bruchteil Jugendlicher echte Probleme bereitet. Sie verstehen sich als verantwortungsbewusste Partner (und nicht als Konkurrenten!) der Erziehungsberechtigten, der Lehrerschaft sowie allen anderen mit Jugenddelinquenz betroffenen Institutionen und Fachstellen. Die Jugendpolizei der Stadtpolizei Winterthur entwickelte aufgrund ihres eigenen Erfahrungswissens sowie aufgrund der Erfahrungen anderer Polizeikorps und Fachstellen ein eigenes Modell der jugendgerechten Polizeiarbeit – das 5-Säulen-Prinzip –, das auf folgenden Säulen basiert:

  • Prävention
  • Früherkennung
  • Vernetzung
  • Repression
  • Nachbetreuung

Jugenddelikte sind nicht immer klar erkennbar. Hinschauen und nicht wegschauen, sollte im Vordergrund stehen. Jugendlichen, welche straffällig gewordenen sind, sollten ihre Handlungen bewusst gemacht werden und sie müssen sich mit den Tatfolgen auseinandersetzen können. Dies hilft allen Beteiligten sowohl dem Opfer wie auch dem Täter. Bei Fragen oder zur Unterstützung hilft die Broschüre «Jugendkriminalität: Alles, was Recht ist».

Zudem kann die Jugendpolizei gerne kontaktiert und beigezogen werden. Sie erreichen uns via E-Mail jugendpolizei@win.ch oder telefonisch unter
052 267 57 57

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