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Drittmeldepflicht

Vermieter:innen, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, Ein- und Auszüge von Mieter:innen innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Die Meldung kann einfach über das Online-Portal getätigt werden.

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