Drittmeldepflicht
Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) § 8 i.V.m. § 10 müssen Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter und Logisgeber jegliche Ein- und Auszüge ihrer Mieter innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle melden.
Die Meldung kann via Online-Portal erfolgen oder via unten aufgeführte Ein-/Auszugsanzeige.
Online-Formular für Liegenschaftsverwaltung / Vermieter/ Logisgeber.
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Typ | Titel |
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Auszugsanzeige | |
Einzugsanzeige |