Drittmeldepflicht
Vermieter:innen, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber:innen sind gesetzlich verpflichtet, Ein- und Auszüge von Mieter:innen innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Die Meldung kann einfach über das Online-Portal getätigt werden.