Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Sanierung Püntenareal Neuwiesen

Sanierung Püntenareal Neuwiesen

Hier finden Sie Informationen zu den Bodenbelastungen und der Sanierung des Püntenareals Neuwiesen.

Auf dem nördlichen Teilbereich des Püntenareals Neuwiesen wurde im Boden eine zu hohe Belastung durch Schadstoffe gemessen. Betroffen sind Parzellen im Bereich der ehemaligen Deponie Äckerwiesen und weitere Flächen, die nicht direkt mit der Deponie in Verbindung stehen. Für die entsprechenden Pünten hat der Kanton Zürich 2022 vorsorgliche Massnahmen verfügt.

Als Grundeigentümerin des Areals Neuwiesen setzt die Stadt Winterthur die Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit dem Püntenpächter-Verein (PPV) um. Für eine nachhaltige Lösung leitet die Stadt die Sanierung der belasteten Bereiche in die Wege.

Die Püntikerinnen und Püntiker des Areals Neuwiesen wurden über das geplante Vorgehen informiert. Die Stadt und der PPV stehen mit den Betroffenen im Austausch und suchen mit ihnen einvernehmliche Lösungen.

Allgemeine Informationen

Auf dem Püntenareal Neuwiesen befindet sich eine ehemalige Deponie, die bis in die 1940er-Jahre mit Abfall aufgefüllt wurde. Heute werden solche «belasteten» Standorte von Bund und Kantonen nach und nach untersucht sowie – wenn nötig – saniert. In diesem Zusammenhang veranlasste die Stadt Winterthur umfassende Untersuchungen im Bereich der ehemaligen Deponie. Die Resultate zeigten erhöhte Schadstoffgehalte im Boden. Um das Areal ganzheitlich und abschliessend bearbeiten zu können, liess die Stadt auch den restlichen Teil des Areals, der an die ehemalige Deponie angrenzt, untersuchen. Die Resultate zeigen auch für diesen Teilbereich erhöhte Schadstoffgehalte im Boden. Die zuständigen kantonalen Behörden (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft [AWEL] und Amt für Landschaft und Natur [ALN]) haben vorsorgliche Massnahmen für sämtliche betroffene Pünten auf dem Areal verfügt. Die Stadt Winterthur setzt diese um. Für eine nachhaltige Lösung leitet die Stadt die Sanierung der belasteten Bereiche in die Wege.

Bei den Schadstoffen im Boden handelt es sich vor allem um polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Quecksilber und Blei. Diese Stoffe können für den Menschen schädlich sein. Die jeweilige Gefährdung hängt von vielen Faktoren ab und die Wirkung der einzelnen Schadstoffe auf den Menschen ist nicht abschliessend bekannt. Die gesetzlichen Regelungen und Beurteilungswerte von Bund und Kantonen tragen dieser Unsicherheit Rechnung. Für Püntikerinnen und Püntiker auf dem Areal Neuwiesen besteht keine akute Gefahr für die Gesundheit. Um eine Gefährdung auf längere Sicht auszuschliessen, müssen aber Massnahmen ergriffen werden.

Die Belastungen im Bereich der ehemaligen Deponie sind massgeblich auf den Abfall (Brandschutt, Schlacke, Giessereisand, Altmetall, Ziegel) zurückzuführen, der früher dort abgelagert wurde. Die weiteren betroffenen Flächen stehen nicht direkt mit der Deponie in Verbindung. Die Schadstoffbelastung ist dort mehrheitlich geringer als über der Deponie. Zu den mutmasslichen Ursachen gehören hier in erster Linie die individuelle Bewirtschaftung und jahrzehntelange Nutzung der Pünten. Dazu gehört etwa das Einbringen von belastetem Material wie Asche, Klärschlamm oder Kehrichtkompost in der Vergangenheit sowie der starke Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel.

Der Kanton Zürich hat im Sommer 2022 vorsorgliche Massnahmen verfügt. Die Sofortmassnahmen richten sich nach der Höhe der gemessenen Schadstoffwerte auf den einzelnen Püntenparzellen. Die Massnahmen betreffen den Nahrungspflanzenanbau sowie den Aufenthalt auf den Parzellen und reichen von Empfehlungen über Einschränkungen hin bis zum Verbot. Letzteres führt zur Schliessung einiger weniger Pünten. Ziel ist es, eine mögliche Gefährdung von Mensch und Natur auf längere Sicht auszuschliessen

Zusätzlich zu den Sofortmassnahmen plant die Stadt Winterthur eine umfassende Sanierung des nördlichen Püntenareals Neuwiesen. Dazu liess sie das gesamte Areal – mit Ausnahme der 2013 sanierten Parzellen – untersuchen. Das Ziel ist es, das Areal ganzheitlich und abschliessend zu bearbeiten um zukünftig eine uneingeschränkte Nutzung des Areals ohne gesundheitliche Risiken zu garantieren.

Für betroffene Püntikerinnen und Püntiker

Es sind nicht alle Pünten auf dem nördlichen Areal Neuwiesen betroffen. Für Pünten mit erhöhten Schadstoffgehalten im Boden gelten die kantonal verordneten Massnahmen. Die Massnahmen richten sich jeweils nach der Höhe der gemessenen Schadstoffgehalte. Sie umfassen einerseits Empfehlungen und Einschränkungen bezüglich Nahrungspflanzen und andererseits Einschränkungen bezüglich dem Aufenthalt von Kindern. Einige Pünten müssen geschlossen werden.

Ob für Ihre Pünt Massnahmen gelten und wenn ja, welche, entnehmen Sie den Übersichtsplänen. Weitere Details zu den Einschränkungen und Empfehlungen finden Sie in unserem Merkblatt.

Die Schadstoffbelastungen sind über das Areal sehr unterschiedlich verteilt. Erfahrungsgemäss variiert die Höhe der Belastung auf Familiengärten oft von Garten zu Garten oder gar von Beet zu Beet. Die Nutzungseinschränkungen und -empfehlungen für die einzelnen Pünten richten sich jeweils nach der Höhe der gemessenen Schadstoffgehalte auf der untersuchten Parzelle. Die Massnahmen basieren auf den aktuellen Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen von Bund und Kanton.

Ist die Erde im Garten mit Schadstoffen belastet, können die angebauten Nahrungspflanzen ebenfalls belastet sein. Dies vor allem durch anhaftende Erde. Ob und in welchem Ausmass eine Pflanze zusätzlich Schadstoff einlagert, hängt vom Schadstoff, vom Boden und der Pflanzenart ab und ist aktuell Gegenstand der Forschung. Die Schadstoffaufnahme durch den Verzehr von belastetem Gemüse kann durch das Waschen und Schälen deutlich reduziert werden. Unter Berücksichtigung der kantonal verfügten Massnahmen ist es auf den meisten Pünten weiterhin möglich, Nahrungspflanzen anzubauen und zu essen. Auf Pünten mit höheren Schadstoffgehalten ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Waschen und Schälen als Vorsichtsmassnahme nicht ausreicht. Deshalb gelten dort strengere Massnahmen.

Welche Massnahmen für Ihre Pünt gelten, entnehmen Sie den Übersichtsplänen und dem dazugehörigen Merkblatt.

Für Ihre Gesundheit besteht keine akute Gefahr. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind uns keine Meldungen über gesundheitliche Probleme bekannt.

Da die Grenzwerte einzelner Schadstoffe überschritten wurden, müssen aber Massnahmen ergriffen werden. Dies, um eine Gefährdung auch auf längere Sicht auszuschliessen. Denn: Grundsätzlich können Schadstoffe aus dem Gartenboden in den menschlichen Körper gelangen, indem man Gemüse isst, an dem Erde anhaftet, oder indem Erde direkt oral aufgenommen wird. Die jeweilige Gefährdung hängt von vielen Faktoren ab und die Wirkung der einzelnen Schadstoffe auf den Menschen ist nicht abschliessend bekannt. Die Nutzungseinschränkungen für das Püntenareal Neuwiesen wurden vorsorglich getroffen und berücksichtigen insbesondere den Schutz der empfindlichsten Personen (Kinder).

Es geht hier vor allem um die Gefährdung durch eine orale Aufnahme von Bodenmaterial. Bei Kleinkindern besteht die Gefahr, dass sie etwa beim Spielen Erde direkt über den Mund aufnehmen. Bei den besonderen Richtlinien für Kinder bis 6 Jahre wird zudem berücksichtigt, dass sich ihr Körper in einem sensiblen Entwicklungszustand befindet und dass sie ein geringeres Körpergewicht haben. Die Massnahmen entsprechen den Vorgaben des Bundes.

Uns ist bewusst, dass die Situation für Sie unangenehm ist. Wird Ihre Pünt geschlossen, haben Sie Anspruch auf den Erlass Ihrer Pacht. Zusammen mit dem Püntenpächter-Verein hilft Ihnen die Stadt bei der Suche nach einem Ausweichstandort.
Ist Ihre Pünt von weniger schwerwiegenden Massnahmen betroffen und haben Sie trotzdem Bedenken, Ihre Pünt weiterhin zu nutzen, kommt Ihnen die Stadt ebenfalls entgegen. Melden Sie sich in diesem Fall beim Püntenpächter-Verein. Möchten Sie darüber hinaus Schadenersatz fordern, melden Sie auch dies beim Püntenpächter-Verein an. Ihre Forderung wird von der Stadt sorgfältig geprüft.

Haben Sie konkrete Fragen zu Ihrer Pünt und den Massnahmen, wenden Sie sich an den Püntenpächter-Verein:
Kurt Schäffler, Zentralpräsident Püntenpächter-Verein
Tel. +41 79 370 82 37 / E-Mail: schaefflerkurt@gmail.com

Haben Sie weitere Fragen zum Thema, steht Ihnen der Bereich Immobilien der Stadt Winterthur zur Verfügung:
Philipp Onori, Abteilungsleiter Bewirtschaftung 3, Bereich Immobilien Stadt Winterthur
Tel. +41 52 267 5715 / E-Mail: philipp.onori@win.ch

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Immobilien Telefon +41 52 267 57 19

Bei Fragen zu betroffenen Pünten

Kurt Schäffler
Zentralpräsident Püntenpächterverein
+41 79 370 82 37
schaefflerkurt@gmail.com

Fusszeile