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Energie und Technik

Energie und Technik

Abteilung Energie und Technik des Baupolizeiamts

Der Vollzug des kommunalen Energieplans, der Energiegesetze und der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV) gehört zu den Hauptaufgaben der Abteilung Energie und Technik. Weiter ist sie zuständig für die Kontrollen zur Einhaltung der festgesetzten Strahlungsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV).

Die Projektleitung für die Immissionsgrenzwert-Sanierung an lärmbelasteten Strassen ist ein weiteres Verantwortungsgebiet der Abteilung Energie und Technik.

Im Bereich Asbestsanierungen übernimmt die Abteilung Energie und Technik die Koordination und Auskunftserteilung für Betroffene und bildet die Schnittstelle zur Baudirektion des Kantons Zürich.

Der Abteilung Energie und Technik untersteht die Fachstelle Aufzugskontrolle. Sie kontrolliert und bewilligt Beförderungsanlagen (Personen- und Warenlifte, Hebebühnen usw.) gemäss der Besonderen Bauverordnung I (BBV I), § 31 BBV I. Ausserdem ist die Fachstelle Aufzugskontrolle zuständig für die periodischen Kontrollen der Beförderungsanlagen gemäss § 32 BBV I.

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