Beförderungsanlagen
Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den Anforderungen der Besonderen Bauverordnung I (BBV I) entsprechen. Die Fachstelle Aufzugskontrolle der Abteilung Energie und Technik begutachtet die Projekteingaben für Neuanlagen, Umbauten, Sanierungen und Anpassungen. Sie erteilt die baurechtliche Bewilligung und führt die erforderlichen Kontrollen durch.
Meldung Ausführungskontrolle
Gemäss den Bestimmungen in der Baubewilligung sind der Fachstelle Aufzugskontrolle die dem Baufortschritt entsprechenden Meldungen zu erstatten. Mit dem eFormular kann eine Meldung zur Ausführungskontrolle direkt an die Fachstelle Aufzugskontrolle erfolgen.
Periodische Kontrollen
Der Fachstelle Aufzugskontrolle obliegt zudem die regelmässige periodische Kontrolle der Beförderungsanlagen gemäss § 32 BBV I.
Die Fachstelle Aufzugskontrolle
- berät Sie bei der Planung von neuen Anlagen
- berät Sie im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Sanierung von bestehenden Anlagen
Typ | Titel | Grösse |
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Honorartarife Aufzugskontrolle | 21.3 KB |
Aufzugsanlagen Richtlinien und Wegleitungen des Kantons Zürich | Link zur Homepage der Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt |
Unterlagen für die baurechtliche Vorprüfungen von Beförderungsanlagen |
Link zur Homepage der Stadt Zürich, Hochbaudepartement |