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Briefliche Stimmabgabe

Briefliche Stimmabgabe

Spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin bekommen Sie die Abstimmungsunterlagen per Post nach Hause geschickt. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

Briefliche Stimmabgabe per Post

Für die briefliche Stimmabgabe sind die Angaben auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten. Prüfen Sie, ob die briefliche Stimmabgabe zeitlich noch möglich ist und unterschreiben Sie den StimmrechtsausweisWerfen Sie Ihr Antwortkuvert spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag in einen Postbriefkasten.

Stimmabgabe im Superblock

Werfen Sie Ihr Antwortkuvert direkt in den Briefkasten im Superblock. Er befindet sich an der Aussenwand an der Pionierstrasse 7 (Superblock) und ist mit «Wahlen und Abstimmungen» angeschrieben.

Das Antwortkuvert muss bis spätestens am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag um 12:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eintreffen (letzte Leerung des Briefkastens der Einwohnerkontrolle). Später eingehende Antwortkuverts werden nicht berücksichtigt.

Am Donnerstag und Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag können Sie während den Schalteröffnungszeiten bei der Einwohnerkontrolle an der Pionierstrasse 7 (Superblock) Ihre Stimme vorzeitig abgeben. Bezüglich Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckten Bestimmungen.

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