Politische Planung
Der Stadtrat als wahlleitende Behörde ist zuständig für die Anordnung von kommunalen Wahlen und Abstimmungen. Die Wahl- und Abstimmungstage werden, soweit möglich, mit jenen des Bundes zusammengelegt, deshalb orientieren sich der Kanton Zürich und die Stadt Winterthur an den bereits beschlossenen Blanko-Abstimmungsterminen auf Bundesebene.
Diese Aufführung gibt nur die für eidgenössische Volksabstimmungen reservierten Termine an. Ob ein Termin tatsächlich benützt wird, kann nicht aus dieser Tabelle abgelesen werden. Der Bundesrat legt wenigstens vier Monate vor dem Abstimmungstermin fest, welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen.
Die Anordnung von kantonalen Wahlen oder Abstimmungen wird mindestens sieben, die Anordnung anderer Wahlen oder Abstimmungen mindestens vier Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag veröffentlicht.