Bund: Blanko-Abstimmungstermine
Der Bund gibt die für eidgenössische Volksabstimmungen reservierten Termine an (hier geht es zur Übersicht).
Ob ein Termin tatsächlich benützt wird, kann nicht aus dieser Tabelle abgelesen werden.
Der Bundesrat legt wenigstens vier Monate vor dem Abstimmungstermin fest, welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen (Art. 10 Abs. 1bis Bundesgesetz über die politischen Rechte).




