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Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfebehörde ist für die persönliche und die wirtschaftliche Unterstützung von Einwohner:innen der Stadt Winterthur zuständig, die in Not geraten sind. Die Abklärung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden erfolgt durch die Sozialen Dienste der Stadt Winterthur.

Die Sozialhilfebehörde

  • setzt sich mit grundsätzlichen Fragen der Ausgestaltung der Sozialhilfe auseinander.
  • legt die Richtlinien für die Bemessung der Unterstützungsansätze fest.
  • bestimmt organisatorische Abläufe.
  • fasst Beschlüsse aufgrund von Anträgen der Fachleute.
  • überwacht die rechtsgleiche Behandlung aller Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger.

Mitglieder der Sozialhilfebehörde

Vorsitz Nicolas Galladé
Stv. Vorsitz Beat Friedländer
Mitglieder 

Markus Anderegg, Bea Baltensberger, Simon Füchslin, Andrin Bosshart, Beat Friedländer, Monica Della Vedova, Samuel Fischer, Markus Läderach, Natascha Graf, Peter Christian Wyss

Fragen und Anliegen

Bei Fragen und Anliegen nutzen Sie bitte das Kontaktformular unter Kontakt. Damit erreichen Sie die Geschäftsstelle der Sozialhilfebehörde.

Grundlagen

Geschäftsberichte

Die Sozialhilfebehörde berichtet zuhanden des Grossen Gemeinderats über ihre Tätigkeit.

Weitere Informationen.

Kontakt

Sozialhilfebehörde

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