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Whistleblowing

Flyer - Richtiges Handeln bei Missständen am Arbeitsplatz.

Sie haben einen Missstand erkannt?

Handeln statt Schweigen – Whistleblowing

Angestellte der Stadtverwaltung Winterthur, die konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass in ihrem Arbeitsumfeld Missstände herrschen, illegale oder
als illegitim empfundene Handlungen stattfinden, haben folgende Möglichkeiten, ihren Verdacht zu melden.

Meldung über den Dienstweg

Informieren Sie Ihren Vorgesetzten oder den/die nächsthöheren Vorgesetzten bis hin zum zuständigen Mitglied des Stadtrats. Oder wenden Sie sich an den Personaldienst Ihres Departements bzw. Bereichs oder an die Mitarbeitendenberatung des Personalamts.

Falls der Dienstweg nicht möglich ist

Für die Meldung eines Missstands stehen Ihnen auch die beiden unabhängigen Aufsichtsstellen Finanzkontrolle und Ombudsstelle zur Verfügung.

Wann ist welche Aufsichtsstelle Ihr Ansprechpartner?

Finanzkontrolle

"Wenn eine vertrauliche Abklärung oder Prüfung notwendig ist"

Die Finanzkontrolle prüft die Finanzen der Stadt Winterthur, insbesondere Ordnungs- und Rechtmässigkeit. Betrifft Ihre Meldung Veruntreuung, Korruption, Misswirtschaft oder Bestechung, sind Sie hier richtig. Nach dem Eingang der Meldung entscheidet die Finanzkontrolle über das weitere Vorgehen und leitet die notwendigen Schritte ein. Über die Ergebnisse der vertraulichen Abklärung oder Prüfung werden Sie in der Regel nicht informiert. 

Ombudsstelle

«Wenn Sie Beratung benötigen»

Die Ombudsstelle überprüft, ob die Behörden nach Recht und Billigkeit verfahren. Sie hat auch das Recht, von Amtes wegen zu ermitteln und kann somit je nach Situation anonyme Abklärungen tätigen.
Nach dem Eingang der Meldung führt sie mit Ihnen ein persönliches Gespräch betreffend das weitere Vorgehen und mögliche Risiken. Gegenüber der Ombudsstelle sind Sie von der Schweigepflicht entbunden und können keine Treuepflichtverletzung begehen. Die Ombudsstelle erstattet von sich aus keine Anzeige.

Mit Ihrer Aufmerksamkeit können Sie einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung oder zur Aufdeckung von Unrecht leisten.
Wichtig ist, dabei korrekt vor zugehen.

Richtiges Handeln

Mitarbeitende, die am Arbeitsplatz auf Missstände aufmerksam werden, melden diese oftmals nicht, da sie negative Konsequenzen befürchten wie beispielsweise den Verlust der Arbeitsstelle, die Verweigerung einer Beförderung oder psychische Beeinträchtigungen. Mitarbeitende, die in guten Treuen eine Meldung an die zuständige Stelle richten, handeln korrekt. Bei grossen Ängsten in Bezug auf negative Konsequenzen können Sie Ihren Verdacht der Finanzkontrolle auch anonym melden oder sich von der Ombudsstelle zum weiteren Vorgehen und den möglichen Risiken beraten lassen.

Treten Sie nicht direkt an die Medien

Mitarbeitende der Stadt Winterthur sind gemäss dem Personalstatut zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten verpflichtet, die geheim zu halten sind. Gegenüber Behörden, die wie die Finanzkontrolle eine Aufsichtsfunktion wahrnehmen, sind Sie jedoch nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet (Mitwirkungspflicht gemäss §22 Finanzkontrollverordnung) und auch gegenüber der Ombudsstelle sind sie gemäss §4. Ziff. 3 der Verordnung über die städtische Ombudsstelle von der Schweigepflicht entbunden. Es ist Ihnen aber verboten, mit Ihrer Meldung direkt an die Medien zu gelangen.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Finanzkontrolle Telefon +41 52 267 52 09

«Handeln statt Schweigen - Whistleblowing»

Ich möchte einen Missstand anonym melden

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