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Finanzkontrolle

Die Aufgabe der Finanzkontrolle ist es, das Stadtparlament bei der Aufsicht über die Verwaltung und den Stadtrat bei seiner Dienstaufsicht zu unterstützen.

Sie nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:

  • Prüfung der Städtischen Rechnung nach allgemein anerkannten Revisionsgrundsätzen
  • Produktegruppenprüfungen in Bezug auf gesetzes- und zweckkonforme sowie wirtschaftliche Verwendung der städtischen Mittel
  • Prüfung der Abrechnungen von Investitionskrediten
  • Prüfung des internen Kontrollsystems der Stadtverwaltung
  • Vom Kanton vorgegebene Prüfungen
  • Externe Revisionsmandate für der Stadt naheliegende Gesellschaften

Die Finanzkontrolle erstattet dem Stadtparlament und dem Stadtrat über ihre Revisionsergebnisse und empfohlenen Massnahmen Bericht.  Zusätzlich wird einmal im Jahr ein Tätigkeitsbericht erstellt, der alle Prüfungshandlungen zusammenfasst und über die wichtigsten Feststellungen informiert. Dieser Bericht wird veröffentlicht.

Verordnung über die Finanzkontrolle
Typ Titel

Weitere Informationen.

Kontakt

Finanzkontrolle der Stadt Winterthur Telefon +41 52 267 52 09

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