Abwasserreinigungsanlagen (ARA) müssen ab einer gewissen Grösse neu eine zusätzliche Reinigungsstufe einbauen, die der Beseitigung von Mikroverunreinigungen dient. Die Finanzierung dieser Massnahme erfolgt über eine Abgabe, die vom Bund festgelegt und bei den Betreibern von ARAs eingezogen wird. Für die Winterthurer ARA beträgt die Abgabe gesamthaft 1,2 Millionen Franken jährlich.